Anhang 1: Arbeitsanweisung zur Umsetzung des Lohnsystems bei gleichmässiger Ausschüttung der betrieblichen Lohnsumme gemäss Artikel 28b GAV

Arbeitsanweisung zur Umsetzung des Lohnsystems bei gleichmässiger Ausschüttung der betrieblichen Leistungslohnsumme gemäss Artikel 28b GAV

Die gleichmässige Ausschüttung der betrieblichen Leistungslohnsumme (inkl. Mindestlohn) erfolgt gemäss Lohntabelle 1.

Sie gilt für alle vertragsunterstellten Betriebe, die kein Leistungslohnmodell gemäss Artikel 28c – e umsetzen.

 Nr. Prozessbeschreibung (Schritt 1-3; von 3) Art. GAV
1 Bestimmen Sie die Mitarbeitenden und deren Anstellungsfunktion, die dem Geltungsbereich und dem Lohnsystem des GAV Holzbau unterstellt sind (Betriebsbeispiel 1.1, Spalte A bis D). Kap. A
 2 Legen Sie fest, ob die Mitarbeitenden der Kategorien Holzbau-Vorarbeiter und Holzbau-Polier eine abgeschlossene Fortbildung absolviert haben (Betriebsbeispiel 1.1, Spalte E und F). Art. 26d
 3 Ermitteln Sie die Anzahl anrechenbarer Erfahrungsjahre in Funktion für die Mitarbeitenden und bemessen Sie anschliessend die effektiven Löhne (Mindestlohn inkl. gleichmässig ausgeschütteter Leistungslohnanteil) der Mitarbeitenden mit Lohntabelle 1 (Betriebsbeispiel – Tabelle 1.1). Art. 26e

Lohntabelle 1: Mindestlohn inkl. gleichmässig ausgeschütteter Leistungslohn pro Mitarbeitender (in CHF)

Mindestlöhne gültig ab AVE / Empfohlen ab 1.1.24

Betriebsbeispiel – Tabelle 1.1: Bestimmung der Löhne bei gleichmässiger Leistungslohnausschüttung