- A. Geltungsbereich
- B. Arbeitsverhältnis
- C. Arbeitszeit
- D. Arbeitszeitflexibilität
- E. Lohn
- F. Lohn bei Verhinderung an der Arbeitsleistung
- G. Lohnzuschläge und Zulagen
- H. Sozialversicherungen
- I. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- J. GAV Entwicklungs- und Vollzugsinstanzen
-
K. Das Vollzugssystem GAV Holzbau
- 44. GAV Kontrolle und Audit (Vollzugssäule 1)
- 45. Das Qualitätslabel für kontrollierte und auditierte Unternehmen (Vollzugssäule 1)
- 46. Beratungsleistungen für Mitarbeitende (Vollzugssäule 2)
- 47. Angeordnete Betriebskontrollen (Vollzugssäule 3)
- 48. Baustellenkontrollen (Vollzugssäule 3)
- 49. Kontrollen von Personalausleihfirmen (Vollzugssäule 3)
- 50. Konventionalstrafen (Vollzugssäule 3)
- 51. Erhebung des Vollzugs- und Bildungskostenbeitrages
- 52. Qualitätsmessung (Vollzugssäule 4)
- L. Vollzugs- und Bildungsfonds
- M. Regelungen zur Sozialpartnerschaft auf Stufe Branche
- GAV Anhang
- 1. Arbeitsanweisungen vereinfachtes Lohnmodell
- 2. Arbeitsanweisungen Leistungslohnmodell
- 3. Beurteilungsbogen für Mitarbeitende
- 4. Spesen, Umrechnungsformeln für Lohn und Arbeitszeit
- 5. Tabelle der bezahlten Feiertage
- 6. Arbeitszeitmodelle bei Schichtarbeit
- 7. [aufgehoben]
- 8. Ausnahmsweise im Stundenlohn beschäftigte Mitarbeitende
- 9. Bemessung von Kosten und Konventionalstrafen
- 10. [aufgehoben]
- 11. Mitarbeiterkategorien
52. Qualitätsmessung (Vollzugssäule 4)
Die Sozialpartner handeln im Sinne ihres Leitbildes und setzen sich für die Umsetzung sowie Qualitätssicherung von fairen Arbeitsbedingungen und der hierfür wesentlichen Förderung erfolgreicher Unternehmenskulturen im Holzbau ein. Durch die wissenschaftliche Begleitung werden die Vertragssysteme des GAV Holzbau und damit die Regelungen der Arbeitsverhältnisse stetig und umsetzungsorientiert optimiert.
Ergänzend werden gemeinsam Systeme im Rahmen von betriebswirtschaftlichen, branchenspezifischen und sozialen Bereichen entwickelt und gepflegt. Diese dienen der Transparenz, dem Einbezug der Branche (Arbeitgebende und Mitarbeitende) sowie der Messung der Umsetzung des GAV.
Über die Beratungstätigkeiten für Arbeitgebende und Mitarbeitende sowie über Resultate der Betriebs- und Baustellenkontrollen werden personen- und betriebsneutrale Statistiken geführt.
Die wissenschaftliche Begleitung, die Expertenberatung und die Kosten der Leitsysteme werden durch den Vollzugs- und Bildungsfonds Holzbau finanziert, soweit sie von den Vertragsparteien gemeinsam vereinbart worden sind.