- A. Geltungsbereich
- B. Arbeitsverhältnis
- C. Arbeitszeit
- D. Arbeitszeitflexibilität
- E. Lohn
- F. Lohn bei Verhinderung an der Arbeitsleistung
- G. Lohnzuschläge und Zulagen
- H. Sozialversicherungen
- I. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- J. GAV Entwicklungs- und Vollzugsinstanzen
-
K. Das Vollzugssystem GAV Holzbau
- 44. GAV Kontrolle und Audit (Vollzugssäule 1)
- 45. Das Qualitätslabel für kontrollierte und auditierte Unternehmen (Vollzugssäule 1)
- 46. Beratungsleistungen für Mitarbeitende (Vollzugssäule 2)
- 47. Angeordnete Betriebskontrollen (Vollzugssäule 3)
- 48. Baustellenkontrollen (Vollzugssäule 3)
- 49. Kontrollen von Personalausleihfirmen (Vollzugssäule 3)
- 50. Konventionalstrafen (Vollzugssäule 3)
- 51. Erhebung des Vollzugs- und Bildungskostenbeitrages
- 52. Qualitätsmessung (Vollzugssäule 4)
- L. Vollzugs- und Bildungsfonds
- M. Regelungen zur Sozialpartnerschaft auf Stufe Branche
- GAV Anhang
- 1. Arbeitsanweisungen vereinfachtes Lohnmodell
- 2. Arbeitsanweisungen Leistungslohnmodell
- 3. Beurteilungsbogen für Mitarbeitende
- 4. Spesen, Umrechnungsformeln für Lohn und Arbeitszeit
- 5. Tabelle der bezahlten Feiertage
- 6. Arbeitszeitmodelle bei Schichtarbeit
- 7. [aufgehoben]
- 8. Ausnahmsweise im Stundenlohn beschäftigte Mitarbeitende
- 9. Bemessung von Kosten und Konventionalstrafen
- 10. [aufgehoben]
- 11. Mitarbeiterkategorien
44. GAV Kontrolle und Audit (Vollzugssäule 1)
Grundlage für einen einheitlichen und professionellen Vertragsvollzug bilden EDV-gestützte Prüfsysteme.
Anlauf- und Koordinationsstelle für GAV Kontrollen und Audits bildet die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH).
Freiwillige GAV Kontrollen und Audits werden im Auftrag des Arbeitgebenden durchgeführt. Die GAV Kontrollen und Audits werden durch die SPBH ausgelöst und koordiniert.
Die GAV Kontrollen und Audits werden auf der Basis einheitlicher Prüfbestimmungen durch von der SPBH beauftragte Kontrolleure durchgeführt.
Kann die GAV Kontrolle und das Audit erfolgreich abgeschlossen werden, erhält der Arbeitgebende für seine Unternehmung ein Qualitätslabel mit einer entsprechenden GAV-Bescheinigung.
Die Kosten für GAV Kontrollen und Audits werden durch den Vollzugs- und Bildungsfonds finanziert.