30. Leistungslohnanpassungen

Anpassungen der Leistungspauschalen pro Mitarbeiterkategorie werden alle drei Jahre per 30. September des laufenden Jahres durch die Vertragspartner festgelegt. Die Anpassung der betrieblichen Leistungslohnsumme erfolgt jeweils per 1. Januar oder spätestens mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Leistungslohnanteile durch den Bundesrat.

Individuelle Lohnerhöhungen nach dem Leistungsprinzip erfolgen in der Regel per 1. Januar. Diese Lohnanpassungen betreffen ausschliesslich Leistungsbewertungen und können bei Mindestlohnerhöhungen der Branche nicht angerechnet werden.