Aufgaben der SPBH
Vollzugsaufgaben der SPBH
Die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH) befasst sich mit breit gefächerten Aufgaben, welche alle Bezug zur Branche und zum GAV Holzbau haben.
Durchsetzung des GAV Holzbau durch Kontrollen
Die
Hauptaufgabe der SPBH ist die Durchsetzung des GAV Holzbau. Um die
Einhaltung dieses Regelwerks durch in- und ausländische Betriebe sicher
zu stellen, führt die SPBH regelmässig Kontrollen in den Betrieben und
auf Baustellen durch. Sie prüft in erster Linie, ob die Normen des GAV
hinsichtlich Mindestlöhnen, Ferienansprüchen, Gleitzeitregelungen, Mehr-
und Überzeitentschädigungen, Jahresarbeitszeit und
Spesenentschädigungen eingehalten werden. Betriebskontrollen bei
Schweizer Holzbaufirmen werden mittels externer und unabhängiger
Kontrolleure durchgeführt. Dies gewährleistet eine Gleichbehandlung
aller dem GAV unterstellten Firmen.
Die SPBH sammelt und sichtet die
Berichte der Kontrolleure und bietet den von der Kontrolle erfassten
Betrieben die Gelegenheit, zu den Ergebnissen des Berichtes eine
Stellungnahme abzugeben. In der Folge bereitet die Geschäftsstelle zu
Handen des Vorstandes der SPBH die zu fällenden Entscheide – Abschluss
ohne Sanktion, Verweis, Konventionalstrafe – vor und ist im Anschluss an
den Vorstandsentscheid für die Durchsetzung der Entscheide bei den
Betrieben, insbesondere auch das Inkasso verantwortlich.
Kontrollen bei Entsendebetrieben (ausländischen Betrieben)
Wir
werden oft gefragt, wie es denn mit der Kontrolle von Entsendebetrieben
auf den Baustellen aussehe. Wir können Ihnen versichern, dass wir diese
Aufgabe ernst nehmen. Ausländische Betriebe, welche in der Schweiz
Holzbauarbeiten verrichten, werden mittels Baustellenkontrollen
überwacht. Für die Baustellenkontrollen schloss die SPBH mit zahlreichen
kantonal organisierten Arbeitsmarkt-Kontrollstellen Vereinbarungen ab,
nach denen diese Kontrollstellen eine bestimmte Anzahl von
Baustellenkontrollen im jeweiligen Kantonsgebiet durchzuführen haben.
Es stellt sich dabei heraus, dass bei ungefähr der Hälfte der Kontrollen geringfügige Verletzungen des GAV festzustellen sind und bei einem weiteren Viertel der Kontrollen erhebliche Verstösse aufgedeckt werden, so dass in drei Vierteln der Fälle Strafen und – durch die kantonalen Behörden – teilweise Dienstleistungsverbote auszusprechen sind. Wir werden weiterhin viel Energie darauf verwenden, die Einhaltung des GAV Holzbau auch bei den Entsendebetrieben durchzusetzen.
Förderung der Unternehmenskultur durch Branchenbefragungen
Ein
weiterer Aufgabenbereich beinhaltet die Förderung einer moderner
Unternehmensstruktur und -kultur. Wichtige Hilfsmittel der SPBH sind
Unternehmens- und Mitarbeiterbefragungen, welche wissenschaftlich
ausgewertet werden. Von den Ergebnissen profitieren zuerst alle Betriebe
die mitmachen. Sie können ihre spezifische betriebliche Positionierung
mit der gesamten Branche vergleichen. Den am GAV Holzbau beteiligten
Sozialpartnern liefern die Resultate wesentliche Erkenntnisse über den
Zustand der Branche und geben Aufschluss über die Zufriedenheit der
Unternehmen und Mitarbeiter – auch mit dem GAV Holzbau.
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch GAV-Label
Die
Sozialpartner des GAV haben sich zum Ziel gesetzt, die Unternehmen und
Mitarbeiter in ihren Bemühungen um Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen
und sie in ihren diesbezüglichen Anstrengungen zu bestärken. Der GAV
Holzbau sieht vor, dass sich die Holzbaubranche ein eigenes Label gibt.
Dieses wurde in der Hauptsache von der SPBH, zusammen mit Vertretern der
Sozialpartner, entwickelt. Das Label soll dem damit ausgestatteten
Unternehmen einen Image- und Wettbewerbsvorteil verschaffen. Es soll
Auftraggebern, insbesondere jenen der öffentlichen Hand, Gewähr bieten,
dass in einem Unternehmen mit GAV-Label nicht nur die Mindestlöhne
eingehalten werden, sondern auch alle anderen Komponenten moderner
Unternehmenskultur gepflegt werden. Sie können sich für das
Branchenlabel im Spätherbst bei der SPBH bewerben.
Beratung, Schulung und Hilfe bei Rechtsfragen
Es
ist natürlich auch die Aufgabe der SPBH, Sie in ihren Bemühungen bei
der Umsetzung des GAV in Ihrem Unternehmen zu unterstützen und zu
beraten. Die SPBH übernimmt diese Aufgabe gern, denn nur dadurch kann
sie eine möglichst umfassende Umsetzung des GAV Holzbau erreichen. Die
SPBH liefert den Unternehmen jedes Jahr eine CD, welche die neuesten
Daten des GAV sowie Werkzeuge zur Vereinfachung der Administration von
Mitarbeiterdaten enthält. Im Zusammenhang mit der GAV-CD und der
Lohndeklaration bietet die SPBH Schulungen an. Nutzen Sie die
Gelegenheit und nehmen Sie einen der angebotenen Termine in Ihrer Region
wahr. Das inhaltliche Schwergewicht liegt in der betrieblichen
Umsetzung der GAV-Richtlinien und der Nutzung der CD mit Mehrwert. Das
Kursangebot in diesem Winter finden Sie auf der Webseite unter
CD-ROM-Schulungen.
Die SPBH erhält durch Ihre aus der täglichen
Praxis gewonnen Fragen wertvolle Hinweise auf Unklarheiten des Vertrages
sowie Schwierigkeiten bei der betrieblichen Umsetzung einzelner Normen.
Zögern Sie deshalb nicht, uns bei Fragen oder Unklarheiten im
Zusammenhang mit dem GAV zu kontaktieren, denn nur so werden wir dazu
beitragen können, die Umsetzung des Vertrages für Sie zu verbessern.
Zusammenarbeit mit Behörden
Weder
die Holzbaubranche noch die SPBH sind Inseln. Sie bewegen sich mit
Ihren Unternehmen in einem höchst kompetitiven wirtschaftlichen Umfeld,
geprägt durch rasante technologische Entwicklung, Globalisierung und –
im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU – weitgehende
Personenfreizügigkeit. Politische Faktoren spielen bei der Entwicklung
der Branche zunehmend eine Rolle. Die SPBH macht keine Politik, doch
pflegt sie den Kontakt zu politischen Gremien und Verwaltungen auf allen
Stufen und vernetzt sich mit paritätischen Kommissionen anderer
Branchen. In Zusammenarbeit mit diesen Partnern können die Bedürfnisse
der Branche bei politischen Entscheidungsträgern und zuständigen
Behörden mit mehr Gewicht vertreten werden.
Verwaltung und Politik
spielen bei der Umsetzung des GAV auch insofern eine Rolle, als die SPBH
als Kontrollorgan auf die unkomplizierte und rasche Zusammenarbeit mit
den kantonalen Arbeitsmarktbehörden angewiesen ist, um ihren Auftrag
erfüllen zu können. Auch hier allerdings gilt der Grundsatz „Ich gebe,
damit du gibst“, und so ist es eine weitere Aufgabe der SPBH, die
kantonalen Behörden und Bundesbehörden mit den Resultaten ihrer
Kontrolltätigkeit in Form von Statistiken zu bedienen. Diese wiederum
ermöglichen es den Behörden, die Effizienz der eigenen Kontrollorgane zu
überprüfen und auf steigende personelle Anforderungen zu reagieren.
Lohndeklaration und Inkasso der Vollzugskostenbeiträge
Die
Ausführung all dieser Aufgaben ist mit administrativem Aufwand
verbunden und verursacht einiges an Kosten. Diese werden durch die
Vollzugskostenbeiträge gedeckt, welche alle dem GAV Holzbau
unterstellten Betriebe und deren Mitarbeiter sowie ausländische Betriebe
mit Arbeitseinsatz in der Schweiz entrichten. Die SPBH führt das
Inkasso der Vollzugskostenbeiträge bei Schweizer Firmen selber durch.
Ausländische Betriebe zahlen die Beiträge an den Inkassopool. Um sowohl
Betriebe als auch Mitarbeiter fair behandeln zu können, muss die SPBH
über zuverlässige Daten verfügen, welche sie im Rahmen der
Lohndeklaration bei den Betrieben einfordert. Die von der SPBH erhobenen
Daten werden streng geschützt und ausschliesslich für den internen
Gebrauch verwendet.
Die SPBH ist auf diese Daten zwingend angewiesen,
denn nur mit ihnen ist sie in der Lage, für die Holzbaubranche
notwendige Statistiken zu erstellen. Hierzu gehört insbesondere die
Untersuchung der demographischen Entwicklung der Belegschaften in den
verschiedenen Regionen der Schweiz, welche massgeblichen Einfluss auf
die Entwicklung der Branche haben wird. Natürlich wird auch die
Lohnentwicklung in der Branche genauer untersucht, nicht zuletzt um für
alle Beteiligten Parteien faire Lohnabschlüsse zu gewähren.
Zu guter Letzt: Warum wird ausgerechnet mein Unternehmen kontrolliert?
Viele
Unternehmer fragen bei uns an, aus welchem Grund ausgerechnet ihr
Betrieb kontrolliert werde. Häufig wird der Verdacht geäussert, ein
unliebsamer Konkurrent habe sich bei uns gemeldet. Es wird auch
vermutet, dass die vor Beginn des GAV gezeigte ablehnende Haltung habe
das Unternehmen auf die Liste der zu kontrollierenden Betriebe gebracht.
Beide Ursachen treffen nicht zu. Die Kontrollen erfolgen nach
zufälliger Auswahl. Allerdings werden auch Kontrollen angeordnet, wenn
uns bei Prüfung der Lohndeklarationen auffällt, dass ein Unternehmen
nicht nur tiefe, sondern sicher deutlich zu tiefe Löhne bezahlt. Wir
sind noch nicht in der Lage, aufgrund von Lohndeklarationen, welche
teilweise unvollständig erfolgen, alle Verstösse gegen die
Mindestlohnbestimmungen des GAV zu erkennen. Bemerken wir aber
erhebliche Unterschreitungen der vertraglichen Mindestlöhne, ordnen wir
im Interesse des Unternehmens und der Mitarbeiter eine Betriebskontrolle
an. Im Interesse des Unternehmens deshalb, weil bei früh angeordneten
Kontrollen der Betrachtungszeitraum noch kurz ist und so die
Vertragsverletzungen in der Regel nicht all zu umfangreich werden. Es
würde dem Gebot der Fairness widersprechen, ein Unternehmen – trotz
Kenntnis der entsprechenden Vertragsverletzungen – noch jahrelang weiter
machen zu lassen. Wir sind der Auffassung, dass die früh kontrollierten
Unternehmen ihre Kontrolle – wenn auch im Einzelfall eher unangenehm
und aufwendig - als Chance sehen sollten.
