Aufgaben der SPBH

Vollzugsaufgaben der SPBH

Die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH) befasst sich mit breit gefächerten Aufgaben, welche alle Bezug zur Branche und zum GAV Holzbau haben.

Durchsetzung des GAV Holzbau durch Kontrollen
Die Hauptaufgabe der SPBH ist die Durchsetzung des GAV Holzbau. Um die Einhaltung dieses Regelwerks durch in- und ausländische Betriebe sicher zu stellen, führt die SPBH regelmässig Kontrollen in den Betrieben und auf Baustellen durch. Sie prüft in erster Linie, ob die Normen des GAV hinsichtlich Mindestlöhnen, Ferienansprüchen, Gleitzeitregelungen, Mehr- und Überzeitentschädigungen, Jahresarbeitszeit und Spesenentschädigungen eingehalten werden. Betriebskontrollen bei Schweizer Holzbaufirmen werden mittels externer und unabhängiger Kontrolleure durchgeführt. Dies gewährleistet eine Gleichbehandlung aller dem GAV unterstellten Firmen.
Die SPBH sammelt und sichtet die Berichte der Kontrolleure und bietet den von der Kontrolle erfassten Betrieben die Gelegenheit, zu den Ergebnissen des Berichtes eine Stellungnahme abzugeben. In der Folge bereitet die Geschäftsstelle zu Handen des Vorstandes der SPBH die zu fällenden Entscheide – Abschluss ohne Sanktion, Verweis, Konventionalstrafe – vor und ist im Anschluss an den Vorstandsentscheid für die Durchsetzung der Entscheide bei den Betrieben, insbesondere auch das Inkasso verantwortlich.

Kontrollen bei Entsendebetrieben (ausländischen Betrieben)
Wir werden oft gefragt, wie es denn mit der Kontrolle von Entsendebetrieben auf den Baustellen aussehe. Wir können Ihnen versichern, dass wir diese Aufgabe ernst nehmen. Ausländische Betriebe, welche in der Schweiz Holzbauarbeiten verrichten, werden mittels Baustellenkontrollen überwacht. Für die Baustellenkontrollen schloss die SPBH mit zahlreichen kantonal organisierten Arbeitsmarkt-Kontrollstellen Vereinbarungen ab, nach denen diese Kontrollstellen eine bestimmte Anzahl von Baustellenkontrollen im jeweiligen Kantonsgebiet durchzuführen haben.

Es stellt sich dabei heraus, dass bei ungefähr der Hälfte der Kontrollen geringfügige Verletzungen des GAV festzustellen sind und bei einem weiteren Viertel der Kontrollen erhebliche Verstösse aufgedeckt werden, so dass in drei Vierteln der Fälle Strafen und – durch die kantonalen Behörden – teilweise Dienstleistungsverbote auszusprechen sind. Wir werden weiterhin viel Energie darauf verwenden, die Einhaltung des GAV Holzbau auch bei den Entsendebetrieben durchzusetzen.

Förderung der Unternehmenskultur durch Branchenbefragungen
Ein weiterer Aufgabenbereich beinhaltet die Förderung einer moderner Unternehmensstruktur und -kultur. Wichtige Hilfsmittel der SPBH sind Unternehmens- und Mitarbeiterbefragungen, welche wissenschaftlich ausgewertet werden. Von den Ergebnissen profitieren zuerst alle Betriebe die mitmachen. Sie können ihre spezifische betriebliche Positionierung mit der gesamten Branche vergleichen. Den am GAV Holzbau beteiligten Sozialpartnern liefern die Resultate wesentliche Erkenntnisse über den Zustand der Branche und geben Aufschluss über die Zufriedenheit der Unternehmen und Mitarbeiter – auch mit dem GAV Holzbau.

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch GAV-Label
Die Sozialpartner des GAV haben sich zum Ziel gesetzt, die Unternehmen und Mitarbeiter in ihren Bemühungen um Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen und sie in ihren diesbezüglichen Anstrengungen zu bestärken. Der GAV Holzbau sieht vor, dass sich die Holzbaubranche ein eigenes Label gibt. Dieses wurde in der Hauptsache von der SPBH, zusammen mit Vertretern der Sozialpartner, entwickelt. Das Label soll dem damit ausgestatteten Unternehmen einen Image- und Wettbewerbsvorteil verschaffen. Es soll Auftraggebern, insbesondere jenen der öffentlichen Hand, Gewähr bieten, dass in einem Unternehmen mit GAV-Label nicht nur die Mindestlöhne eingehalten werden, sondern auch alle anderen Komponenten moderner Unternehmenskultur gepflegt werden. Sie können sich für das Branchenlabel im Spätherbst bei der SPBH bewerben.

Beratung, Schulung und Hilfe bei Rechtsfragen
Es ist natürlich auch die Aufgabe der SPBH, Sie in ihren Bemühungen bei der Umsetzung des GAV in Ihrem Unternehmen zu unterstützen und zu beraten. Die SPBH übernimmt diese Aufgabe gern, denn nur dadurch kann sie eine möglichst umfassende Umsetzung des GAV Holzbau erreichen. Die SPBH liefert den Unternehmen jedes Jahr eine CD, welche die neuesten Daten des GAV sowie Werkzeuge zur Vereinfachung der Administration von Mitarbeiterdaten enthält. Im Zusammenhang mit der GAV-CD und der Lohndeklaration bietet die SPBH Schulungen an. Nutzen Sie die Gelegenheit und nehmen Sie einen der angebotenen Termine in Ihrer Region wahr. Das inhaltliche Schwergewicht liegt in der betrieblichen Umsetzung der GAV-Richtlinien und der Nutzung der CD mit Mehrwert. Das Kursangebot in diesem Winter finden Sie auf der Webseite unter CD-ROM-Schulungen.
Die SPBH erhält durch Ihre aus der täglichen Praxis gewonnen Fragen wertvolle Hinweise auf Unklarheiten des Vertrages sowie Schwierigkeiten bei der betrieblichen Umsetzung einzelner Normen. Zögern Sie deshalb nicht, uns bei Fragen oder Unklarheiten im Zusammenhang mit dem GAV zu kontaktieren, denn nur so werden wir dazu beitragen können, die Umsetzung des Vertrages für Sie zu verbessern.

Zusammenarbeit mit Behörden
Weder die Holzbaubranche noch die SPBH sind Inseln. Sie bewegen sich mit Ihren Unternehmen in einem höchst kompetitiven wirtschaftlichen Umfeld, geprägt durch rasante technologische Entwicklung, Globalisierung und – im Rahmen der bilateralen Abkommen mit der EU – weitgehende Personenfreizügigkeit. Politische Faktoren spielen bei der Entwicklung der Branche zunehmend eine Rolle. Die SPBH macht keine Politik, doch pflegt sie den Kontakt zu politischen Gremien und Verwaltungen auf allen Stufen und vernetzt sich mit paritätischen Kommissionen anderer Branchen. In Zusammenarbeit mit diesen Partnern können die Bedürfnisse der Branche bei politischen Entscheidungsträgern und zuständigen Behörden mit mehr Gewicht vertreten werden.
Verwaltung und Politik spielen bei der Umsetzung des GAV auch insofern eine Rolle, als die SPBH als Kontrollorgan auf die unkomplizierte und rasche Zusammenarbeit mit den kantonalen Arbeitsmarktbehörden angewiesen ist, um ihren Auftrag erfüllen zu können. Auch hier allerdings gilt der Grundsatz „Ich gebe, damit du gibst“, und so ist es eine weitere Aufgabe der SPBH, die kantonalen Behörden und Bundesbehörden mit den Resultaten ihrer Kontrolltätigkeit in Form von Statistiken zu bedienen. Diese wiederum ermöglichen es den Behörden, die Effizienz der eigenen Kontrollorgane zu überprüfen und auf steigende personelle Anforderungen zu reagieren.

Lohndeklaration und Inkasso der Vollzugskostenbeiträge
Die Ausführung all dieser Aufgaben ist mit administrativem Aufwand verbunden und verursacht einiges an Kosten. Diese werden durch die Vollzugskostenbeiträge gedeckt, welche alle dem GAV Holzbau unterstellten Betriebe und deren Mitarbeiter sowie ausländische Betriebe mit Arbeitseinsatz in der Schweiz entrichten. Die SPBH führt das Inkasso der Vollzugskostenbeiträge bei Schweizer Firmen selber durch. Ausländische Betriebe zahlen die Beiträge an den Inkassopool. Um sowohl Betriebe als auch Mitarbeiter fair behandeln zu können, muss die SPBH über zuverlässige Daten verfügen, welche sie im Rahmen der Lohndeklaration bei den Betrieben einfordert. Die von der SPBH erhobenen Daten werden streng geschützt und ausschliesslich für den internen Gebrauch verwendet.
Die SPBH ist auf diese Daten zwingend angewiesen, denn nur mit ihnen ist sie in der Lage, für die Holzbaubranche notwendige Statistiken zu erstellen. Hierzu gehört insbesondere die Untersuchung der demographischen Entwicklung der Belegschaften in den verschiedenen Regionen der Schweiz, welche massgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Branche haben wird. Natürlich wird auch die Lohnentwicklung in der Branche genauer untersucht, nicht zuletzt um für alle Beteiligten Parteien faire Lohnabschlüsse zu gewähren.

Zu guter Letzt: Warum wird ausgerechnet mein Unternehmen kontrolliert?
Viele Unternehmer fragen bei uns an, aus welchem Grund ausgerechnet ihr Betrieb kontrolliert werde. Häufig wird der Verdacht geäussert, ein unliebsamer Konkurrent habe sich bei uns gemeldet. Es wird auch vermutet, dass die vor Beginn des GAV gezeigte ablehnende Haltung habe das Unternehmen auf die Liste der zu kontrollierenden Betriebe gebracht. Beide Ursachen treffen nicht zu. Die Kontrollen erfolgen nach zufälliger Auswahl. Allerdings werden auch Kontrollen angeordnet, wenn uns bei Prüfung der Lohndeklarationen auffällt, dass ein Unternehmen nicht nur tiefe, sondern sicher deutlich zu tiefe Löhne bezahlt. Wir sind noch nicht in der Lage, aufgrund von Lohndeklarationen, welche teilweise unvollständig erfolgen, alle Verstösse gegen die Mindestlohnbestimmungen des GAV zu erkennen. Bemerken wir aber erhebliche Unterschreitungen der vertraglichen Mindestlöhne, ordnen wir im Interesse des Unternehmens und der Mitarbeiter eine Betriebskontrolle an. Im Interesse des Unternehmens deshalb, weil bei früh angeordneten Kontrollen der Betrachtungszeitraum noch kurz ist und so die Vertragsverletzungen in der Regel nicht all zu umfangreich werden. Es würde dem Gebot der Fairness widersprechen, ein Unternehmen – trotz Kenntnis der entsprechenden Vertragsverletzungen – noch jahrelang weiter machen zu lassen. Wir sind der Auffassung, dass die früh kontrollierten Unternehmen ihre Kontrolle – wenn auch im Einzelfall eher unangenehm und aufwendig - als Chance sehen sollten.

Die SPBH freut sich darauf, all diese Aufgaben zu meistern und den GAV in Zusammenarbeit mit Ihnen und den Sozialpartnern auch in Zukunft erfolgreich umsetzen zu können.

Partner