Vollzugsaufgaben der SPBH

Paritätische Berufskommission

Als Verein Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau setzen wir uns zum Ziel, die Umsetzung der neuen Unternehmenskultur auf der Basis unseres Gesamtarbeitsvertrages zu fördern und ein auf partnerschaftlichen Mehrwerten basierendes Sozialverhalten aller in der Holzbaubranche zu sichern.

Die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau: Die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH) setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Mitarbeitendenvertretern zusammen. Die spezifischen Interessen sollen durch Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und durch aktive Unternehmer und Mitarbeitende der Branche eingebracht werden. Der Vorstand der SPBH regelt den operativen Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages.

Die Kontrollorgane: Die Betriebsprüfungen werden durch von uns lizenzierte Kontrolleure durchgeführt. So sichern wir eine qualifizierte und effiziente Betriebskontrolle. Die Baustellenkontrollen führen wir durch ausgebildete Kontrolleure durch. Basis für die gesamte Kontrolltätigkeit bildet ein einheitliches Kontrollverfahren und eine eigens dafür entwickelte Software.

Über die gesamte Kontrolltätigkeit führen wir eine neutrale Statistik als Basis für unsere lernende Organisation.

 

Die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH) befasst sich mit breit gefächerten Aufgaben, welche alle Bezug zur Branche und zum GAV Holzbau haben:

Beratung
Mitarbeiter- und Lohndeklaration
Hilfsmittel & Schulungen
Kontrollen
Holzbau Plus
Holzbau Vital
Branchenbefragung & Statistik
Zusammenarbeit mit Behörden

Beratung, Hilfe bei Rechtsfragen & Unterstützung

Eine zentrale Aufgabe der SPBH ist die Hilfestellung bei der GAV-Umsetzung. Die SPBH unterstützt Holzbaubetriebe in ihren Bemühungen, den GAV umzusetzen. Beratungen werden Unternehmen wie Mitarbeitenden kostenlos angeboten:

Zentrale | allgemeine Auskunftsstelle. Erste Hilfestellung; bspw., wenn nicht klar ist, mit welcher Abteilung eine Angelegenheit besprochen werden kann.

GAV-Recht (Schweizer Betriebe) | berät und betreut Unternehmen wie Mitarbeitende bei Auslegungsfragen zum GAV Holzbau oder dem Arbeitsrecht.

GAV-Recht (Ausländische Betriebe) | informiert ausländische Holzbauunternehmen (Entsendebetriebe) bezüglich der Einhaltung der hiesigen Bestimmungen.

GAV-Umsetzung | führt Schulungen durch, stellt Unternehmen Hilfsmittel zur GAV-Umsetzung zur Verfügung. Die Abteilung verarbeitet Gesuche sowie Mitarbeiter- und Lohndeklarationen.

Mitarbeiter- und Lohndeklaration

Zur Deckung aller mit der Umsetzung des GAV Holzbaus verbundenen Aufgaben sowie zur Unterstützung von Bildungsmassnahmen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Administration erhebt die SPBH bei den Holzbaubetrieben Vollzugs- und Bildungs-kostenbeiträge. Diese werden jährlich auf der Basis einer Selbstdeklaration der SUVA-pflichtigen Lohnsumme bemessen und betragen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 0.6%. Im Zuge der Berechnung von Vollzugs- und Bildungskostenbeiträgen überprüft die SPBH zudem die Einstufung sowie die Einhaltung von Mindestlohnbestimmungen aller deklarierten Mitarbeitenden. Die SPBH gibt den Holzbaubetrieben im Sinne einer Dienstleistung entsprechende Rückmeldungen.

Hilfsmittel und Schulungen

Für das Erstellen der Mitarbeiter- und Lohndeklaration, die Umsetzung des GAV Holzbaus sowie die Führung des Betriebes in personellen und administrativen Belangen stellt die SPBH zum einen die Umsetzungsplattform GAV Holzbau zur Verfügung. Darauf enthalten sind unter anderem Formulare und Hilfsmittel. Arbeitsverträge können automatisch mit Personaldaten ausgefüllt und erstellt werden. Die Plattform bietet Möglichkeiten, Arbeitszeiten zu erfassen oder Gleit- und Mehrstunden zu berechnen.

Zudem führt die SPBH an verschiedenen Standorten (Deutschschweiz und Tessin) Schulungen durch. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt in der betrieblichen Umsetzung der GAV Bestimmungen (GAV-Schulungen) sowie der Nutzung der Hilfsmittel (Schulungen Umsetzungsplatt-form).

Durchsetzung des GAV Holzbau durch Kontrollen

Die Hauptaufgabe der SPBH ist die Durchsetzung des GAV Holzbau. Um die Einhaltung dieses Regelwerks durch in- und ausländische Betriebe sicher zu stellen, führt die SPBH regelmässig Kontrollen in den Betrieben und auf Baustellen durch. Sie prüft in erster Linie, ob die Vorgaben des GAV hinsichtlich Mindestlohn, Ferien, Gleit- und Mehrstunden, Krankentaggeldversicherung, Spesenentschädigungen etc. eingehalten werden.

Kontrollen von Schweizer Betrieben

Die flächendeckend bei allen Schweizer Holzbaufirmen stattfindenden Betriebskontrollen werden mittels externer und unabhängiger Kontrolleure durchgeführt. Dies gewährleistet eine Gleichbehandlung aller dem GAV unterstellten Firmen.
Die SPBH sichtet die Berichte der Kontrolleure und bietet kontrollierten Betrieben die Gelegenheit, zu den Ergebnissen des Berichtes eine Stellungnahme abzugeben. In der Folge bereitet die Geschäftsstelle zu Handen des zuständigen Gremiums die zu fällenden Entscheide vor und ist im Anschluss für die Durchsetzung der Entscheide bei den Betrieben, insbesondere auch das Inkasso verantwortlich (siehe Merkblatt "Ablauf Betriebskontrollen").

Kontrollen von ausländischen Betrieben (Entsendebetriebe)

Der Bund (zuständig dort ist das SECO) hat den paritätischen Kommissionen die Aufgabe übertragen, in Branchen mit einem allgemeinverbindlichen GAV den Vollzug des Entsendegesetzes zu übernehmen. Diese Aufgabe stammt aus den Flankierenden Massnahmen zum Ab-kommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU. Die SPBH kontrolliert dabei mit einer risikobasierten Kontrollstrategie die Einhaltung des GAV Holzbau anhand der Weisungen des SECO mittels internationalem Lohnvergleich und Überprüfung der Selbständigkeit. Bei Ver-dacht auf Meldeverstösse oder Lohnunterschreitungen kontaktieren Sie bitte die SPBH.

Qualitätslabel Holzbau Plus

Gemeinsam erfolgreich – dieses Credo steht beim Qualitätslabel Holzbau Plus im Zentrum. Es sorgt für die Motivation aber auch für die Verpflichtung, den eigenen Betrieb partnerschaftlich weiterzubringen. Das Qualitätslabel stellt deshalb den Menschen ins Zentrum. Eine gut ausgebildete, motivierte und zufriedene Belegschaft bildet die Grundlage für den langfristigen Erfolg. Die SPBH koordiniert und führt Labelanwärter durch den Qualifizierungsprozess, der eine freiwillige Betriebskontrolle und ein Audit im Bereich Unternehmenskultur und Personalführung umfasst.

Holzbau Vital – Branchenlösung Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Die Branchenlösung Holzbau Vital ist spezifisch für Holzbaubetriebe entwickelt worden. Sie sorgt für Prävention sowie Risikoabsicherung im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Die ganzheitliche Lösung bietet den Holzbaubetrieben Hand bei Schulun-gen. Unternehmen werden in der Umsetzung von geeigneten Massnahmen unterstützt. Holzbau Vital ist durch die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS zertifiziert. Die Branchenlösung ist Bestandteil des GAV Holzbau und wird durch Vollzugskos-tenbeiträge finanziert. Für GAV Holzbau unterstellte Betriebe ist die Lösung kostenlos.

Branchenbefragung & Statistik

Meine Branche – Mein Betrieb – Mein Arbeitsplatz: Unter diesem Motto führt die SPBH im Namen der Sozialpartner regelmässig Branchenbefragungen bei allen dem GAV Holzbau unterstellten Betrieben und Mitarbeitenden durch. Die Ergebnisse werden in der Form eines Branchenberichtes publiziert und der Branche zugestellt. Sie liefern den am GAV Holzbau beteiligten Sozialpartnern wesentliche Erkenntnisse über den Zustand der Branche und geben Aufschluss über die Zufriedenheit der Unternehmen und Mitarbeiter – auch mit dem GAV Holzbau.

Zusammenarbeit mit Behörden

Verwaltung und Politik spielen bei der Umsetzung des GAV eine Rolle. Die SPBH steht unter der Oberaufsicht des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und ist in regem Austausch mit den zuständigen Abteilungen. Eine enge Zusammenarbeit findet aber auch mit den in den Vollzug der Flankierenden Massnahmen eingebundenen kantonalen Verwaltungsstellen statt. Als Kontrollorgan vernetzt sich die SPBH zudem mit anderen Paritätischen Kommissionen und arbeitet so branchenübergreifend.