Newsticker
Informationen, Neuigkeiten und Tipps rund um die Sozialpartnerschaft, den GAV Holzbau und Branchenlösungen Holzbau Plus sowie Holzbau Vital.
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Mindestlöhne 2022 sind per 1. März 2022 allgemeinverbindlich
Der Bundesrat hat die Zusatzvereinbarung 2021 zum GAV Holzbau auf den 1. März 2022 allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind die neuen Mindestlöhne für alle dem GAV Holzbau unterstellten Mitarbeitenden ab diesem Zeitpunkt verbindlich. Gehälter, welche noch nicht den neuen Mindestlöhnen entsprechen, sind auf diesen Zeitpunkt hin anzupassen.
Eine generelle Lohnanpassung ist den Mitarbeitenden nicht geschuldet, d.h. Löhne von Mitarbeitenden, die über den neuen Mindestlöhnen liegen, müssen nicht generell um 0.8 % erhöht werden.
Bezüglich der Lernenden ist darauf hinzuweisen, dass die Mindestlöhne, welche zu Lehrbeginn Gültigkeit haben, massgebend sind. Diese Mindestlöhne sind für die gesamte Lehrzeit gültig, d.h. bei bestehenden Lehrverhältnissen muss keine Anpassung an die neuen Mindestlöhne vorgenommen werden, wenn der bezahlte Lohn den Mindestlohnvorgaben bei Lehrantritt entspricht.
Den Bundesratsbeschluss, die Zusatzvereinbarung sowie die aktuellen Lohntabellen finden Sie hier.
Revision Bauarbeitenverordnung
Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) legt Massnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmenden bei Bauarbeiten fest. Am 1. Januar 2022 ist die vom Bundesrat revidierte und im Juni 2021 verabschiedete BauAV verbindlich in Kraft getreten. Informiert wurde dazu an SIBE-, Grund- und Weiterbildungskursen, an zwei Webinars und auf der Website von Holzbau Vital.
Holzbau Vital unterstütz GAV unterstellte Betriebe. Hilfreiche Dokumente zur Umsetzung der BauAV finden Sie hier.
Rückblick Aktionen 2021 Holzbau Vital
Im Pandemiejahr 2021 hat Holzbau Vital verschiedene Aktionen für die Mitgliederbetriebe erarbeitet und angeboten. Die Aktion PSA und die Aktion Sicherheitsschuhe fanden grosses Interesse und die Holzbaubetriebe wurden mit einer Rückerstattung von Fr. 50.-, beziehungsweise Fr. 100.- pro Mitarbeitenden unterstützt.
Auch im präventiven Bereich war Holzbau Vital aktiv und informierte die Holzbaubetriebe zu den Themen kollektive Absturzsicherungen, Ergonomie und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Dazu wurden jeweils Plakate und Broschüren, Präsentationen, Online-Fragen und Fachartikel ausgearbeitet und den Mitgliedbetrieben zur Verfügung gestellt.
Mit Inkrafttreten der revidierten Bauarbeitenverordnung (BauAV) änderten einige Regeln im Umgang mit der Arbeitssicherheit. Holzbau Vital unterstützte die Holzbaubetriebe bei der Umsetzung der BauAV mit neu erarbeiteten oder angepassten Dokumenten wie zum Beispiel dem Leitfaden Umsetzung BauAV im Holzbau, einer Vorlage für ein baustellenspezifisches Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept, einem Frage und Antworten-Katalog usw. Ausserdem wurden die Sicherheitsbeauftragten Betriebe an SIBE Kursen, Webinars und Infoveranstaltungen in den Sektionen auf den neusten Wissensstand gebracht. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website von Holzbau Vital.
Für die Sicherheitsbeauftragen der Betriebe führte Holzbau Vital im Frühling und im Herbst SIBE Grund- und Weiterbildungskurse durch und konnte trotz Pandemiejahr knapp 100 SIBE’s aus- oder weiterbilden.Das aktuelle Kursangebot finden Sie hier.
Überarbeitete FAQ-Liste
Häufig gestellte Fragen und deren Antworten fassten wir in der FAQ-Liste zusammen. Darin finden Sie die Auslegungspraxis der SPBH zu bestimmten GAV-Artikeln.
Die FAQ-Liste wurde aktualisiert und um die neu ergangenen Entscheide ergänzt. Die Liste finden Sie auf nachfolgenden Websites:
Wir suchen eine/n Sachbearbeiter/in (80%-100%)
Update! Stellenbesetzung erfolgreich!
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Die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH) befasst sich mit breit gefächerten Aufgaben, welche alle Bezug zur Branche und zum Gesamtarbeitsvertrag Holzbau (GAV Holzbau) haben. Die SPBH setzt als zentrales paritätisches Vollzugsorgan den GAV Holzbau um. Zur administrativen Entlastung unseres Teams in Zürich-Oerlikon (Geschäftsstelle SPBH) suchen wir
eine/n Sachbearbeiter/in (80%-100%).
Mit Ihrer selbständigen Mitarbeit in einem kleinen Team leisten Sie einen wesentlichen Beitrag in der Umsetzung eines innovativen Gesamtarbeitsvertrages. Details zu den Hauptaufgaben und mehr finden Sie hier:
Sind Sie interessiert? Schicken Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf mit Foto und Zeugnisse) per E-Mail.
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Mit Freude dürfen wir verkünden, dass die SPBH die vakante Stelle per 1. April 2022 besetzen konnte.
Aufforderung zur Einreichung der Mitarbeiter- und Lohndeklaration 2021
Gestützt auf den GAV Holzbau rufen wir alle Holzbaubetriebe im Geltungsbereich des GAV (Deutschschweiz und Tessin) auf, die Mitarbeiter- und Lohndeklaration inklusive einer Kopie der detaillierten Deklaration 2021 gegenüber der SUVA bis am 28. Februar 2022 einzureichen.
Das Programm zur Erstellung der Mitarbeiter- und Lohndeklaration wird online über die Umsetzungsplattform GAV Holzbau zur Verfügung gestellt. Haben Sie Fragen oder brauchen Unterstützung? Sie erreichen uns wie folgt:
Telefon 044 360 37 85
Mail ld@spbh.ch
AVE des GAV Holzbau um ein Jahr verlängert
Mit Beschluss vom 22. November 2021 hat der Bundesrat über das von den Sozialpartnern eingereichte Gesuch entschieden und die Allgemeinverbindlichkeit des GAV Holzbau um ein Jahr verlängert. Die aktuell gültigen Bestimmungen des GAV bleiben damit für ein weiteres Jahr, d.h. bis 31. Dezember 2022, unverändert gültig.
Mindestlohnerhöhung im Jahr 2022 um 0.8%
Die Sozialpartner des GAV Holzbau haben eine Zusatzvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag bezüglich der Mindestlöhne verabschiedet.
Es wurde eine generelle Erhöhung der Mindestlöhne um 0.8% vereinbart. Massgeblich sind die neuen Lohntabellen.
Die entsprechende Zusatzvereinbarung tritt für alle Betriebe aber erst mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) durch den Bundesrat in Kraft. Die aktuellen Mindestlöhne sind also bis zur AVE gültig. Die Sozialpartner empfehlen, die Anpassungen trotzdem auf den 1. Januar 2022 vorzunehmen. Sobald die AVE vorliegt, werden alle dem GAV Holzbau unterstellten Betriebe nochmals vorgängig informiert. Die Sozialpartner haben zudem entschieden, dass 2022 keine neue GAV-Broschüre erstellt wird.
Holzbau Plus – Verleihung 2021
Herzliche Gratulation – drei Holzbaubetriebe haben den Qualifizierungsprozess durchlaufen und wurden mit dem Qualitätslabel Holzbau Plus ausgezeichnet. Elf weitere haben die Rezertifizierung erfolgreich abgeschlossen.
Informationspflichten des Arbeitgebers
Praxistipp zur Umsetzung des GAV:
Artikel 8a ist eine weniger bekannte Bestimmung des GAV Holzbau. Demzufolge nimmt der Arbeitgebende seine betriebliche Informations- und Kommunikationspflicht wahr und orientiert seine Mitarbeitenden in der Regel zweimal jährlich über den Auftragsbestand und das Erreichen der betrieblichen Ziele. Die Informationsart ist dem Arbeitgebenden überlassen. Wir empfehlen allen Betrieben, dies in die Jahresplanung aufzunehmen.
Bei Fragen hierzu steht Ihnen der Rechtsdienst der SPBH gerne zur Verfügung.