Newsticker
Informationen, Neuigkeiten und Tipps rund um die Sozialpartnerschaft, den GAV Holzbau und Branchenlösungen Holzbau Plus sowie Holzbau Vital.
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Haben Sie die Lohndeklaration schon erstellt?
Bis zum 29. Februar 2024 haben Sie Zeit, die vollständig ausgefüllte Mitarbeiter- und Lohndeklaration 2023 inklusive einer Kopie der detaillierten SUVA oder AHV-Deklaration auf der Umsetzungsplattform zu übermitteln.
Übrigens – auf dieser Plattform finden Sie diverse Vorlagen (bspw. Arbeitsvertrag).
Holzbau Plus | Spezialprojekte im Holzbau: Erfolg für Team und Betrieb
Am nächsten Branchenevent von Holzbau Plus in Lenzburg dreht sich alles um Spezialprojekte im Holzbau. Von der Berghütte zwischen Gletschern über einen Aussichtsturm bis zum Veranstaltungsort dieses Anlasses - dem Stapferhaus: Alle Bauten sind Beispiele dafür, wie aussergewöhnliche Holzbauprojekte nicht nur den Teamgeist stärken, sondern auch einen positiven Einfluss auf Mitarbeiterbindung und –gewinnung haben können. Am 14. März 2024 bietet der Branchenevent die Möglichkeit, Erfahrungen in Spezialprojekten auszutauschen und über die Potenziale solcher Projekte für die Teams und die Betriebe zu diskutieren.
Schulungen Umsetzungsplattform 2024 – neu in Modulform
Die SPBH führt im Januar 2024 Schulungen zum Thema Umsetzungsplattform GAV Holzbau durch. Neu sind diese als themenbezogene Module an Durchführungen online oder vor Ort buchbar. An dieser Schulung wird das Augenmerk auf die Erstellung der Mitarbeiter- und Lohndeklaration mittels Umsetzungsplattform GAV Holzbau gelegt. Zudem werden hilfreiche Tools wie zum Beispiel der Jahresarbeitszeitkalender vorgestellt. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Weitere Infos und den Anmeldetalon finden Sie hier.
Holzbau Vital | SIBE Grund- und Weiterbildungskurse
Holzbau Vital führt im Frühling 2024 Grund- und Weiterbildungskurse für SIBE's (Sicherheitsbeauftragte) durch. Die Kurse und Details zum Kursprogramm finden Sie hier.
Berechnungshilfe Lohnanpassungen 2024
Im November 2023 wurden Sie bezüglich den Lohnerhöhungen 2024 umfassend informiert. Um die Umsetzung bei den Mitarbeitenden mit mehr als 10 Erfahrungsjahren zu erleichtern, steht Ihnen auf der Umsetzungsplattform GAV Holzbau eine Berechnungshilfe zur Verfügung.
Aufforderung zur Einreichung der Mitarbeiter- und Lohndeklaration 2023
Gestützt auf den GAV Holzbau rufen wir alle unterstellten Betriebe auf, die Mitarbeiter- und Lohndeklaration (inkl. Kopie der detaillierten SUVA- oder AHV-Deklaration 2023) bis am 29. Februar 2024 via Umsetzungsplattform zu übermitteln. Das Programm zur Erstellung der Deklaration steht online über die Umsetzungsplattform GAV Holzbau zur Verfügung. Alle GAV-unterstellten Betriebe erhalten die Deklarationsunterlagen (Erste Schritte für Lohndeklaration auf der Umsetzungsplattform GAV Holzbau) per Post zugestellt.
Haben Sie Fragen oder brauchen Unterstützung? Im Rahmen von Schulungen, welche im Verlauf des Monats Januar 2024 stattfinden, wird Ihnen die Umsetzungsplattform GAV Holzbau im Detail vorgestellt (siehe Schulung Umsetzungsplattform). Zudem erreichen Sie uns wie folgt:
Telefon 044 360 37 85
Mail ld@spbh.ch
Holzbau Plus | Berufsbilder wandeln sich: Frauen im Holzbau
Wie können Holzbau-Betriebe dem Interesse weiblicher Fachkräfte an einer Karriere im Holzbau gerecht werden? Diese Frage diskutierten die Teilnehmenden des Branchenevents vom 23.11.2023. Die Arbeitswelt verändert sich und nicht zuletzt mit dem Generationenwechsel brechen klassische Berufs- wie Rollenbilder auch im Holzbau auf. Mit Branchenevents fördert das Qualitätslabel Holzbau Plus den Austausch u. a. auf Betriebsebene. Der persönliche Erfahrungsaustausch fungiert als Impulsgeber in Bereichen der Unternehmens- und Personalführung/-entwicklung.
GAV Holzbau 2023: Stärkerer Fokus auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) betrifft Arbeitgebende und Arbeitnehmende gleichermassen. Im überarbeiteten GAV Holzbau (2023) messen die Sozialpartner diesem Aspekt mehr Bedeutung bei (siehe revidierter GAV Holzbau 2023 – wichtigste Änderungen).
Der GAV unterstreicht die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung und Einhaltung von ASGS-Massnahmen für ein Arbeitsumfeld, das für alle stimmt. Neu kann auch die SPBH die minimalen Anforderungen in diesem Bereich kontrollieren: Jeder Holzbaubetrieb sollte eine ASGS-Lösung umsetzen und einen Sicherheitsbeauftragten (SIBE) im Betrieb bestimmen und diesen Aus- und regelmässig weiterbilden. Aktuell befragt die SPBH alle dem GAV Holzbau unterstellten Betriebe zum Thema ASGS. Der Zweck der Umfrage ist, Informationen zur Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Holzbaubetrieben zu sammeln.
Die Branchenlösung Holzbau Vital unterstützt Sie bei der Einführung eines Sicherheitssystems im Betrieb und bietet Hilfe bei Schulungen sowie der Umsetzung geeigneter Massnahmen.
Lohnanpassungen 2024: Neue Mindestlöhne und Lohnerhöhung bei Mitarbeitenden mit mindestens 11 Erfahrungsjahren
Die Sozialpartner des GAV Holzbau haben die Lohnverhandlungen abgeschlossen. Die formelle Zustimmung des zuständigen Gremiums eines Sozialpartners ist noch ausstehend. Die nachfolgende Information erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt, dass diese Zustimmung bis Ende November vorliegt.
Die Vereinbarung der Sozialpartner enthält zunächst eine Erhöhung der Mindestlöhne um 3.0 %. Sodann ist den Mitarbeitenden, welche 2024 mindestens 11 Erfahrungsjahre aufweisen, eine generelle und individuelle Lohnerhöhung zu gewähren. An die individuelle Lohnerhöhung sind unter gewissen Voraussetzungen seit dem 1. Januar 2023 vorgenommene freiwillige Lohnerhöhungen anrechenbar.
Die neue Lohntabelle und eine Anleitung mit Berechnungsbeispiel stehen jederzeit hier zur Verfügung. Zudem wird Ihnen die SPBH auf der Umsetzungsplattform eine Berechnungshilfe zur Verfügung stellen, welche voraussichtlich im Dezember verfügbar sein wird.
Die Zusatzvereinbarung tritt für alle Betriebe erst mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) durch den Bundesrat in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die aktuell gültigen Mindestlöhne verbindlich und es sind keine Lohnanpassungen zwingend geschuldet. Die Sozialpartner empfehlen, die Anpassungen gemäss Zusatzvereinbarung trotzdem auf den 1. Januar 2024 vorzunehmen.
Holzbau Plus | Berufsbilder im Wandel: Frauen im Holzbau
Nicht erst seit dem steigenden Fachkräftemangel haben sich auch die Berufsbilder im Holzbau gewandelt. So streben auch in ursprünglich männerdominierten Handwerksbranchen wie dem Holzbau vermehrt Frauen in unterschiedlichen Rollen eine Berufskarriere an.
Der nächste Branchenevent von Holzbau Plus beleuchtet dieses Thema aus vielfältigen Perspektiven – von Zimmerleuten über Führungskräfte bis hin zu kaufmännischen Angestellten und Unternehmensvertreter/innen. Dabei werden Aspekte wie Berufsbranding, Karrierewege und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie diskutiert.