Häufige Fragen

Müssen auch Holzbau-Techniker, welche im Schulsemester angestellt sind, Vollzugskostenbeiträge zahlen?

Wenn Mitarbeiter während einer Fortbildung noch in einem Angestelltenverhältnis stehen, aber weder Arbeit leisten noch Lohn erhalten, sind sie nicht dem GAV Holzbau unterstellt. Damit müssen sie auch keine Vollzugskostenbeiträge bezahlen. Dies gilt auch, wenn sie vom Arbeitgeber Beitragszahlungen aus der Berufsförderung erhalten.

Wie wird die Rückerstattung an Verbandsmitglieder geregelt?

Die Rückerstattung von Vollzugs- und Bildungsbeiträgen bei Mitgliedern von Holzbau Schweiz erfolgt bei Rechnungsstellung automatisch gemäss den Mitgliedschaftsmeldungen von Holzbau Schweiz. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt aus dem Verband Holzbau Schweiz, wird die Rückerstattung proportional (in Monaten) gewährt.