Häufige Fragen

Ab welcher Lohnsumme muss ein Mitarbeiter deklariert werden?

Der Betrieb hat einen Mitarbeiter mit einer Jahreslohnsumme von maximal CHF 2'000.00 nicht zu deklarieren. Jedoch sind diese Mitarbeiter dennoch dem GAV Holzbau unterstellt und es gelten die Bestimmungen des GAV Holzbau (insbesondere die Versicherungspflicht).

Sind auch für noch angestellte Mitarbeiter im Pensionsalter die Vollzugskostenbeiträge zu bezahlen?

Ja, auch für die bereits pensionsfähigen oder schon pensionierten Mitarbeiter sind die Beiträge zu entrichten, denn diese Mitarbeiter profitieren vom GAV und dessen Durchsetzung wie alle anderen auch.