Häufige Fragen

Darf der erste Tag der Krankheit (Karenztag) ohne Lohnanspruch mit Gleitstunden verrechnet werden?

Gemäss GAV besteht für den ersten Krankheitstag (Karenztag) kein Lohnanspruch und dafür erfolgt eine Stundengutschrift von entweder 8.4 bzw. die für diesen Tag nach Jahresarbeitszeitkalender vorgesehenen Stunden. Ab dem zweiten Tag hat der Mitarbeiter Anspruch auf 80 % des vereinbarten Bruttolohnes.

Unter folgenden Voraussetzungen können dem Mitarbeiter für den Karenztag 100 % Lohn bezahlt und dafür keine Stunden gutgeschrieben werden.

Ab dem zweiten Krankheitstag kann dem Mitarbeiter 100 % Lohn bezahlt und dafür 80 % von entweder 8.4 Stunden oder der für den entsprechenden Tag im Jahresarbeitszeitkalender aufgeführten Sollzeit gutgeschrieben werden:

  • nur für die Dauer von Karenztag und Aufschubzeit (max. 30 Tage)
  • Mitarbeiter muss der Kompensation zustimmen
  • Ein Minusgleitstundensaldo ist nach Möglichkeit zu vermeiden.

Es ist zu beachten, dass auf sämtlichen Lohnzahlungen ein Anteil 13. Monatslohn geschuldet ist. 

Ist eine Versicherungslösung nach KVG einer solchen nach VVG gleichwertig?

Sowohl eine Versicherungslösung nach KVG (720 Taggelder innerhalb von 900 Tagen) als auch eine solche nach VVG (730 Taggelder) wird im Vollzug als GAV-konform beurteilt.

Kann bei verschiedenen Prämiensätzen eine Mischrechnung vorgenommen werden?

Für unterschiedliche Mitarbeitergruppen dürfen im Rahmen der Bestimmungen des GAV unterschiedliche Versicherungsbedingungen vereinbart werden. Den Mitarbeitern der einzelnen Gruppen darf jedoch lediglich die Hälfte der für sie vereinbarten Versicherungsprämie belastet werden. Die Belastung einer durchschnittlichen Prämie ist nicht zulässig.

Verlängert sich die Dauer der Taggeldzahlung bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit?

Die Dauer der Genussberechtigung verlängert sich nicht bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit. Ist ein Mitarbeiter beispielsweise nur zu 50 % arbeitsunfähig, sind ebenfalls nur 730 Taggelder (in entsprechend reduzierter Höhe) geschuldet, nicht 1'460.

Welcher GAV in der Anwendung der Bestimmungen im KTG-Bereich hat Vorrang? Der GAV-Personalverleih oder GAV Holzbau?

Hinsichtlich der KTG-Versicherung hat die Anwendung des GAV Holzbau Vorrang. 

Wer legt im Rahmen der Vorschriften des GAV die Versicherungsbedingungen für die Krankentaggelder fest? Sind fiktive Prämienabzüge zulässig?

Es liegt in der alleinigen Kompetenz des Arbeitgebers, die Versicherungsbedingungen im Rahmen der diesbezüglichen Vorgaben des GAV mit dem Versicherer zu vereinbaren. Basierend auf dem gewählten Versicherungsmodell kann er dem Mitarbeiter die hälftige Prämie des in dieser Versicherungspolice aufgeführten Prämiensatzes vom Lohn in Abzug bringen. Fiktive Prämien sind nicht zulässig.