Häufige Fragen

Besteht eine Mindestdauer von täglicher Arbeitszeit, ab welcher der Anspruch auf Mittag-essen besteht?

Es wird keine Mindestdauer an täglicher Arbeitszeit vorgegeben. Es gilt auch hier, dass die Spesen geschuldet sind, wenn der Mitarbeiter über Mittag nicht nach Hause oder in den Betrieb zurückkehren kann.

Ist die Festlegung von Pauschalspesen über ein Reglement zulässig?

Ja, die Festlegung von Pauschalspesen ist grundsätzlich zulässig, allerdings nur dann, wenn diese mindestens die Ansätze des GAV erreichen oder darüber liegen.

Ist eine Regelung zulässig, wonach die Mittagspesen bei vorzeitigem Arbeitsschluss (beispielsweise schon um 14.00 Uhr) und anschliessender Rückfahrt in den Betrieb nicht mehr bezahlt werden?

Eine solche Regelung ist unzulässig. Den Mitarbeiter sind auch an einem solchen Tag die Mittagsspesen zu bezahlen.

Wann sind Mittagsspesen geschuldet?

Der Betrieb ist grundsätzlich auslagenpflichtig, wenn der Mitarbeitende auf einer auswärtigen Baustelle tätig ist und auswärts ein Mittagessen einnehmen muss. Die Entschädigungspflicht entfällt, wenn eine ausreichende Verpflegungsmöglichkeit auf der Baustelle zur Verfügung steht.

Die Anforderungen an eine ausreichende Verpflegungs-möglichkeit sehen wie folgt aus:

  • Raum:
    abschliessbar, beheizbar, belüftbar und mit Tageslicht
  • Raumausstattung:
    genügend Kochgelegenheiten, Kühlschrank, Möglichkeit warme Getränke zuzubereiten, genügend Sitzgelegen-heiten (Tisch und Stühle),
  • Sanitäre Anlagen (genügend WC) und fliessendes Wasser verfügbar in der Nähe 

Welche Spesen fallen an, wenn die Mitarbeitenden auf einen auswärtigen Arbeitsort versetzt werden und dort in einer Wohnung übernachten?

Mitarbeitende, welche an auswärtigen Arbeitsorten eingesetzt werden, haben Anspruch auf einen Auslagenersatz für das Frühstück und Abendessen. Auch wenn der Betrieb eine vollausgestattete Wohnung, für die Unterkunft der Mitarbeitenden mietet, sind die Auslagen für das Frühstück und Abendessen vom Betrieb zu übernehmen. Entweder durch Übernahme der effektiven Kosten der Verpflegung oder Bezahlen der Pauschale gemäss GAV.