Häufige Fragen

Ist die Festlegung von Pauschalspesen über ein Reglement zulässig?

Ja, die Festlegung von Pauschalspesen ist grundsätzlich zulässig, allerdings nur dann, wenn diese mindestens die Ansätze des GAV erreichen oder darüber liegen.

Ist eine Regelung zulässig, wonach die Mittagspesen bei vorzeitigem Arbeitsschluss (beispielsweise schon um 14.00 Uhr) und anschliessender Rückfahrt in den Betrieb nicht mehr bezahlt werden?

Eine solche Regelung ist unzulässig. Den Mitarbeiter sind auch an einem solchen Tag die Mittagsspesen zu bezahlen.

Welche Spesen fallen an, wenn die Mitarbeitenden auf einen auswärtigen Arbeitsort versetzt werden und dort in einer Wohnung übernachten?

Mitarbeitende, welche an auswärtigen Arbeitsorten eingesetzt werden, haben Anspruch auf einen Auslagenersatz für das Frühstück und Abendessen. Auch wenn der Betrieb eine vollausgestattete Wohnung, für die Unterkunft der Mitarbeitenden mietet, sind die Auslagen für das Frühstück und Abendessen vom Betrieb zu übernehmen. Entweder durch Übernahme der effektiven Kosten der Verpflegung oder Bezahlen der Pauschale gemäss GAV.