Häufige Fragen

Wie berechnet sich der 13. Monatslohn?

Bei Mitarbeitern im Monatslohn berechnet sich der Anspruch auf Ausrichtung eines 13. Monatslohnes zunächst nach dem vereinbarten Bruttolohn. Geschuldet ist ein Anteil 13. Monatslohn zudem auf der Entschädigung von allfälligen Gleit-, Mehr- oder Überstunden (inklusive allfälliger Zuschläge für Abend-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit).

Bei Mitarbeitern im Stundenlohn ist dem Mitarbeiter entweder für jede gearbeitete Stunde ein Lohnzuschlag von 8,33 % des Bruttolohnes einschliesslich Ferien- und Feiertagsentschädigung zu leisten, oder, bei Auszahlung des 13. Monatsgehaltes am Ende des Kalenderjahres, ein durchschnittlicher Monatslohn nach Massgabe der geleisteten Stunden. Geschuldet ist ein Anteil 13. Monatslohn auch auf der Entschädigung von allfälligen Gleit-, Mehr- oder Überstunden (inklusive allfälliger Zuschläge für Abend-, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit).