Häufige Fragen

Sind analog zur Zulässigkeit von positiven Mindestlohnanpassungen per 1.1. auch negative Lohnanpassungen per 1.1. zulässig (Bsp. Holzbearbeiter EBA), sofern die AVE erst später ergeht?

Die Lohnsenkung vor AVE wird nicht als Mindestlohnverstoss und damit nicht als Verfehlung ausgewiesen. Es ist aber zu beachten, dass der betroffene Mitarbeiter seinen Lohnanspruch geltend machen könnte. Es gilt weiterhin, dass Mindestlohnanpassungen möglichst per 1.1. erfolgen sollen.