Häufige Fragen

Ist die Benutzung eines Firmenfahrzeuges für private Zwecke an den Mindestlohn anrechenbar?

Um den Mindestlohn nach GAV zu erreichen, kann die Benutzung eines Firmenfahrzeuges für private Zwecke durch Mitarbeiter angerechnet werden, sofern diese Nutzung als Teil des AHV-pflichtigen Einkommens auf der Lohnabrechnung ausgewiesen wird. Die Benutzung des Firmenfahrzeuges für private Zwecke ist schriftlich zu vereinbaren.