Häufige Fragen

Braucht es für das "Techniker-Praktikumsjahr" einen entsprechenden Förderplan analog der Mitarbeitenden, welche die Anforderungen des Arbeits-marktes nicht vollständig erfüllen? Gilt hier die im GAV fest-geschriebene Bestandesgarantie ebenfalls?

Für ein Techniker-Praktikum muss kein schriftlicher Förderplan vorliegen. Für diese Mitarbeiter besteht keine Bestandesgarantie. Der Lohn kann frei gemäss Art. 25g GAV festgelegt werden.