Häufige Fragen

Müssen die Löhne der bestehenden Lernenden bei während der Lehre verbindlich werdende neue Mindestlöhne angepasst werden?

Nein. Die Mindestlöhne, welche bei Lehrbeginn Gültigkeit haben, sind massgebend. Diese Mindestlöhne sind für die gesamte Lehrzeit gültig und müssen nicht an allfällige Mindestlohnerhöhungen während der Lehrzeit angepasst werden. Massgebend sind wie erwähnt jene Mindestlöhne, welche zum Zeitpunkt des Lehrantritts gültig sind und nicht allenfalls davon abweichende Mindestlöhne im Lehrvertrag.