Häufige Fragen

Dürfen über den Mindestlöhnen nach GAV liegende Lohnanteile mit vertraglich vereinbarten, auch nach GAV zu gewähren-den Lohnbestandteilen verrechnet werden?

Nein, denn sogar wenn bereits der vereinbarte Grundlohn den Mindestlohn mit sämtlichen Zuschlägen übersteigt, sind darauf dennoch zusätzlich alle Leistungen gemäss GAV geschuldet, namentlich Ferien- und Feiertagsentschädigung und 13. Monatslohn.

Welche Mindestlöhne gelten bei Zweitlehren/Zusatzlehren?

Bei Zweitlehren ist der Mindestlohn des entsprechenden Lehrjahres zu berücksichtigen. Zusätzlich können lohnbestimmende Faktoren wie Alter, Erfahrung, Verpflichtungen etc. berücksichtigt werden.