Häufige Fragen

Dürfen die Lohnabrechnungen den Mitarbeitenden nur noch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden?

Es ist zulässig, die monatlichen Lohnabrechnungen nur noch in elektronischer Form den Mitarbeitenden zukommen zu lassen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: schriftliches Einverständnis der Mitarbeitenden, dass die Lohnabrechnungen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, und die Mitarbeitenden müssen jederzeit Zugang zu den vorherig ausgestellten unveränderbaren Lohnabrechungen haben (PDF).

Dürfen über den Mindestlöhnen nach GAV liegende Lohnanteile mit vertraglich vereinbarten, auch nach GAV zu gewähren-den Lohnbestandteilen verrechnet werden?

Nein, denn sogar wenn bereits der vereinbarte Grundlohn den Mindestlohn mit sämtlichen Zuschlägen übersteigt, sind darauf dennoch zusätzlich alle Leistungen gemäss GAV geschuldet, namentlich Ferien- und Feiertagsentschädigung und 13. Monatslohn.

Welche Mindestlöhne gelten bei Zweitlehren/Zusatzlehren?

Bei Zweitlehren ist der Mindestlohn des entsprechenden Lehrjahres zu berücksichtigen. Zusätzlich können lohnbestimmende Faktoren wie Alter, Erfahrung, Verpflichtungen etc. berücksichtigt werden.