Häufige Fragen

Ist Samstagsarbeit immer zuschlagspflichtig?

Nein, Samstagsarbeit, die freiwillig ohne betriebliche Anordnung geleistet wird, ist nicht zuschlagspflichtig. Die so geleisteten Arbeitsstunden sind als Gleitstunden zu behandeln.

Sind auf den Arbeitszeitrapporten der Mitarbeiter die Zuschläge für Wochenendarbeit, Nacht- oder Sonntagsarbeit aufzuschreiben?

  Nein, es sind auf den Arbeitsrapporten nur die tatsächlich geleisteten Stunden als Arbeitszeit aufzuführen. Die darauf geschuldeten Zuschläge sind separat auszuweisen.