Häufige Fragen

Sind auf den Arbeitszeitrapporten der Mitarbeiter die Zuschläge für Wochenendarbeit, Nacht- oder Sonntagsarbeit aufzuschreiben?

  Nein, es sind auf den Arbeitsrapporten nur die tatsächlich geleisteten Stunden als Arbeitszeit aufzuführen. Die darauf geschuldeten Zuschläge sind separat auszuweisen.