Häufige Fragen

Darf für einen Mitarbeiter ein individueller Jahresarbeitszeitkalender erstellt werden, welcher während des Winters ein Arbeitspensum von z.B. 70 % und während des Sommers ein Arbeitspensum von 90 % vorsieht und dabei das Gehalt gleichbleibt?

Nein. Eine Aufteilung der Jahresarbeitszeit (d.h. ein individueller Jahresarbeitszeitkalender) bei gleichbleibendem Gehalt ist nicht zulässig. Basierend auf dem für den Betrieb geltenden Jahresarbeitszeitkalender kann mit dem betreffenden Mitarbeiter für die verschiedenen Perioden ein unterschiedliches Pensum vereinbart werden. 

Dürfen in einem Jahresarbeitszeitkalender Gleitstunden enthalten sein?

Nein, im Jahresarbeitszeitkalender dürfen keine Gleitstunden enthalten sein. Zulässig ist es allerdings, für im Jahresarbeitszeitkalender ausgewiesene, mit 0 Stunden eingetragene zusätzliche Freitage, sogenannte Vorholtage, zu bestimmen.

Dürfen Jahresarbeitszeitkalender Normalarbeitszeiten von mehr als 2190 Stunden vorsehen?

Nein, ein Überschreiten der Normalarbeitszeit von 2190 im Jahresarbeitszeitkalender ist unzulässig. Erlaubt ist allerdings ein Abweichen von dieser Stundenzahl nach unten, soweit die zur Normalarbeitszeit von 2190 Stunden fehlenden Stunden dem Mitarbeiter nicht als Minusgleitstunden belastet werden.

Ist es zulässig, in einem individuellen Jahresarbeitszeitkalender und in einem Reglement unterschiedliche tägliche Arbeitszeiten aufzuführen?

Damit werden die GAV Bestimmungen nicht korrekt umgesetzt. Der Betrieb hat den Jahresarbeitszeitkalender entsprechend abzuändern. Wesentlich ist in jedem Fall, dass die Gleitstundenberechnung auf der Basis einer jährlichen Normalarbeitszeit von 2'190 Stunden brutto (oder der im Jahresarbeitszeitkalender festgehaltenen tieferen Normalarbeitszeit) erfolgt.

Können in einem Betrieb mehrere Jahresarbeitszeitkalender verwendet werden?

Bei klarer Strukturierung von Abteilungen in einem Betrieb (z.B. Produktion und Montage) ist es möglich, pro Abteilung je einen unterschiedlichen Jahresarbeitszeitkalender zu verwenden. Wird ein Mitarbeiter im Laufe des Jahres in verschiedenen Abteilungen nur punktuell eingesetzt, gibt es für den Mitarbeiter keinen Wechsel des Jahresarbeitszeitkalenders. 

Was gilt es hinsichtlich Vorholtage bei Abwesenheiten wegen Militär oder Krankheit zu berücksichtigen?

Ist der Mitarbeiter an den Vorholtagen (an denen er eigentlich nicht arbeiten müsste, weil die Zeit schon vorgeholt wurde) krank oder im Militär, kann diese Zeit nicht nachgeholt werden und verfällt, wie wenn er an einem arbeitsfreien Sonntag erkranken würde.

Wie muss ein Jahresarbeitszeitkalender gestaltet werden?

  Der Arbeitszeitkalender ist zwingend in Form eines Kalenders zu gestalten, der Monate und Arbeitstage sowie die täglichen Normalarbeitszeiten ausweist.