Häufige Fragen

Dürfen in einem Jahresarbeitszeitkalender Gleitstunden enthalten sein?

Nein, im Jahresarbeitszeitkalender dürfen keine Gleitstunden enthalten sein. Zulässig ist es allerdings, für im Jahresarbeitszeitkalender ausgewiesene, mit 0 Stunden eingetragene zusätzliche Freitage, sogenannte Vorholtage, zu bestimmen.

Ist es zulässig, in einem individuellen Jahresarbeitszeitkalender und in einem Reglement unterschiedliche tägliche Arbeitszeiten aufzuführen?

Damit werden die GAV Bestimmungen nicht korrekt umgesetzt. Der Betrieb hat den Jahresarbeitszeitkalender entsprechend abzuändern. Wesentlich ist in jedem Fall, dass die Gleitstundenberechnung auf der Basis einer jährlichen Normalarbeitszeit von 2'190 Stunden brutto (oder der im Jahresarbeitszeitkalender festgehaltenen tieferen Normalarbeitszeit) erfolgt.

Können in einem Betrieb mehrere Jahresarbeitszeitkalender verwendet werden?

Bei klarer Strukturierung von Abteilungen in einem Betrieb (z.B. Produktion und Montage) ist es möglich, pro Abteilung je einen unterschiedlichen Jahresarbeitszeitkalender zu verwenden. Wird ein Mitarbeiter im Laufe des Jahres in verschiedenen Abteilungen nur punktuell eingesetzt, gibt es für den Mitarbeiter keinen Wechsel des Jahresarbeitszeitkalenders. 

Was gilt es hinsichtlich Vorholtage bei Abwesenheiten wegen Militär oder Krankheit zu berücksichtigen?

Ist der Mitarbeiter an den Vorholtagen (an denen er eigentlich nicht arbeiten müsste, weil die Zeit schon vorgeholt wurde) krank oder im Militär, kann diese Zeit nicht nachgeholt werden und verfällt, wie wenn er an einem arbeitsfreien Sonntag erkranken würde.