Häufige Fragen

Hat ein Mitarbeiter unabhängig vom Arbeitspensum und von der effektiv geleisteten Arbeits-zeit Anspruch auf Entschädigung von 5 Tagen pro Kalenderjahr für die Weiterbildung?

Erfüllt ein Mitarbeiter pro Kalenderjahr ein 100 %-Pensum, dann hat er Anspruch auf die 5 Weiterbildungstage. Bei längeren Absenzen (z.B. Krankheit, Unfall oder Militär) besteht der Anspruch pro rata. Dasselbe gilt auch bei einem Teilzeitpensum.