Häufige Fragen

Beinhaltet eine höhere Ausbildung (z.B. Holzbau-Techniker) eine tiefere Ausbildungsstufe (z.B. Holzbau-Polier)?

Nein. Eine höhere Ausbildung beinhaltet die tiefere Ausbildungsstufe nicht. D.h. ein gelernter Holzbau-Techniker ohne Abschluss als Holzbau-Polier kann somit in einem Mischanstellungsverhältnis Holzbau-Techniker mit Holzbau-Polier ohne Fortbildung eingestuft werden, sofern er als Polier tätig ist. 

Es geht um Jugendliche, welche in Holzbaubetrieben im Rahmen eines Brückenangebotes, Praktika (zwischen Abschluss der obligatorischen Schule und Lehrbeginn) absolvieren. Praktikanten in Ausbildung i.S.v. Art. 3b GAV sind dem Lohnsystem gemäss den Art. 26-30 GAV nicht unter-stellt. Sind Jugendliche in Brückenangeboten ebenfalls unter diese Kategorie zu subsumieren oder unterstehen sie dem Lohnsystem des GAV?

Diese Fälle fallen nicht unter Art. 25e GAV. Ist vorgesehen, sie unter dem Mindestlohn zu entschädigen, ist vorgängig ein Minderleistungsgesuch nach Art. 05b GAV bei der SPBH einzureichen.

Für welche Mitarbeiter kann ein Minderleistungsgesuch gestellt werden?

Es gibt grundsätzlich drei Gründe, aufgrund welcher ein Minderleistungsgesuch gestellt werden kann:

  1. medizinische Gründe (körperliche und/oder geistige Minderleistungsfähigkeit)
  2. soziale Gründe (z.B. Wiedereingliederung)
  3. Jugendliche im Rahmen eines Brückenangebotes

Einem allfälligen Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Arbeitsvertrag oder Einverständniserklärung des betroffenen Mitarbeiters
  • qualifizierte Drittmeinung (Arztbericht, Erklärung eines Familienmitgliedes o.ä.) 

Können Erfahrungsjahre während einer Minderleistungsperiode bei späterer "normaler" Anstellung berücksichtigt werden?

Bei einer späteren Anstellung zu normalen GAV-Bedingungen werden etwaige Erfahrungsjahre aus einer Minderleistungsperiode nicht angerechnet. 

Wie ist ein gelernter Ingenieur, welcher ebenfalls die Ausbildung als Zimmermann EFZ erfolgreich absolviert hat, einzustufen, wenn er als Zimmermann arbeiten möchte?

Sollte der Mitarbeitende auf eigenen Wunsch als Zimmermann in einem Holzbaubetrieb angestellt und beschäftigt werden, dann hat der Betrieb analog einem Minderleistungsgesuch ein "Funktionsabstufungsgesuch" bei der SPBH zu stellen. Der Betrieb hat im Gesuch zu begründen, dass diese Anstellung auf Wunsch des Mitarbeitenden erfolgt und dass dieser mit der Anstellung als Zimmermann EFZ sowie den entsprechenden Erfahrungsjahren einverstanden ist.