Häufige Fragen

In welcher Funktion muss ein Mitarbeitender mit einem branchenfremden Abschluss, welcher in einem Holzbau-Betrieb in seinem erlernten Beruf arbeitet, eingestuft werden?

Es gibt keine spezielle Regelung über Lohnansprüche betreffend Mitarbeitende mit einem branchenfremden Abschluss, welche in einem Holzbau-Betrieb ihren erlernten Beruf ausüben. Mitarbeitende mit einem branchenfremden Abschluss sind demzufolge als Holzbau-Arbeiter einzustufen - eine höhere Funktion vorbehalten. 

Wie ist ein technischer Kaufmann in einem Holzbaubetrieb einzustufen?

Die Einstufung eines technischen Kaufmannes ist im Einzelfall zu prüfen. Es kommt dabei auf seine abgeschlossene Aus-/Weiterbildung und auf seine tatsächliche Tätigkeit im Betrieb an.