Häufige Fragen

In welcher Funktion muss ein Mitarbeitender mit einem branchenfremden Abschluss, welcher in einem Holzbau-Betrieb in seinem erlernten Beruf arbeitet, eingestuft werden?

Es gibt keine spezielle Regelung über Lohnansprüche betreffend Mitarbeitende mit einem branchenfremden Abschluss, welche in einem Holzbau-Betrieb ihren erlernten Beruf ausüben. Mitarbeitende mit einem branchenfremden Abschluss sind demzufolge als Holzbau-Arbeiter einzustufen - eine höhere Funktion vorbehalten. 

Wie ist ein gelernter Zimmermann, welcher als Lagerist in einem Holzbaubetrieb tätig ist, einzustufen.

Ein gelernter Zimmermann ist auch dann als Zimmermann einzustufen, wenn er als Lagerist in einem Holzbaubetrieb tätig ist. Die ursprüngliche Ausbildung ist hier massgebend.

Wie ist ein technischer Kaufmann in einem Holzbaubetrieb einzustufen?

Die Einstufung eines technischen Kaufmannes ist im Einzelfall zu prüfen. Es kommt dabei auf seine abgeschlossene Aus-/Weiterbildung und auf seine tatsächliche Tätigkeit im Betrieb an.