Newsticker

Informationen, Neuigkeiten und Tipps rund um die Sozialpartnerschaft, den GAV Holzbau und Branchenlösungen Holzbau Plus sowie Holzbau Vital.

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09.10.2020

Holzbau Vital | Gesundheitsschutz beim Umgang mit Altholz

Beim Umgang mit Altholz drängen sich Fragen auf...

  • Wie lange dauert eigentlich die Wirkungszeit eines Holzschutzmittels?
  • Wirkt der Holzschutz nur gegen die Holzkäfer und die holzzerstörenden Pilze oder auch gegen den Anwender?
  • Und wenn ja, wie ist mit der potenziellen Gefahr umzugehen?

Ausführliche Erklärungen zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre «Gesundheitsschutz beim Umgang mit Altholz» von Holzbau Vital. Auf dem gleichnamigen Plakat sind die wichtigsten Regeln zum Umgang mit Altholz aufgeführt. Nutzen Sie diese Unterlagen und machen Sie die Arbeit des Zimmermannes, der Zimmerin sicherer und damit noch attraktiver.

Weitere Informationen finden Sie hier


04.09.2020

Erfolgreich bleiben dank Qualitätslabel Holzbau Plus

Die Holzbaubranche entwickelt sich stetig weiter. Dabei erfolgreich bleibt, wer sich den Herausforderungen stellt und die veränderten Anforderungen angeht.

Tun Sie es den Holzbau Plus Betrieben gleich. Tragen Sie mit dem Qualitätslabel Ihre Fähigkeiten nach aussen. Zeigen Sie, dass Sie ein ausgezeichneter Betrieb sind.

Erfahren Sie mehr

Melden Sie sich noch heute an. Ob kleiner, mittlerer oder grosser Betrieb - setzen Sie auf das Qualitätslabel Holzbau Plus!


20.08.2020

Branchenevent Holzbau Plus: Interne Kommunikation

Am 20. August 2020 versammelten sich 25 Träger des Qualitätslabels Holzbau Plus zum Branchenevent in Luzern. Thema war die interne Kommunikation zu besonderen Zeiten. Im Anschluss an das Referat von Prof. Dr. Christian Weber diskutierten die Teilnehmenden über Situationen aus ihrem Führungsalltag und erarbeiteten gemeinsam Lösungswege für die Kommunikation im eigenen Unternehmen. Einblicke in den Event erhalten Sie im Video.


07.08.2020

GAV Holzbau – Verlängerung und Ergänzung um Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Gemäss Art. 58b GAV können die Vertragsparteien den Inhalt des GAV alle drei Jahre verhandeln. Nachdem dieser Prozess eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, haben die Sozialpartner im Juli in ihren Gremien beschlossen, den aktuell gültigen Vertrag um ein Jahr, das heisst bis 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Gleichzeitig haben sie einer kleinen Ergänzung des Vertragstextes im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zugestimmt, welche die bereits gelebte Praxis nun im GAV verankert.

Sowohl für die Verlängerung als auch die Vertragsergänzung wurde beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit beantragt.


17.07.2020

Jahresbericht 2019

Der Jahresbericht 2019 ist online. Die SPBH konnte sich auf ihre Hauptaufgaben fokussieren. Zudem wurde das Informationssystem Allianz Bau (ISAB) wie geplant eingeführt. Die Branchenbefragung zu den Erfolgsfaktoren im schweizerischen Holzbaugewerbe war das einzig neue Projekt. Der Jahresbericht gewährt Ihnen Einblicke in die Vollzugsarbeit der SPBH.

Werfen Sie einen Blick zurück – Jahresbericht 2019.


02.06.2020

aktuelle Corona-Info

Die Lage zur Corona-Pandemie hat sich entspannt. Die ausserordentliche Lage endet per 19. Juni 2020. Aufgrund unserer Lagebeurteilung zur aktuellen Situation werden die teilweise vorläufig stillgelegten Arbeiten ab Juni wieder auf- und organisatorische Veränderungen vorgenommen:

  • Die Geschäftsstelle der SPBH ist weiterhin ohne Einschränkungen erreichbar.
  • Die Rechnungsstellung zu den Vollzugs- und Bildungsbeiträgen erfolgt demnächst.
  • Betriebskontrollen vor Ort werden wieder aufgenommen und erfolgen unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln.
  • Kontrollverfahren werden grundsätzlich im regulären Rahmen weitergeführt.
  • Abgesagte Veranstaltungen der SPBH werden wo möglich nachgeholt, geplante wie vorgesehen durchgeführt.

Hier gelangen Sie zur ausführlichen Mitteilung der Geschäftsstelle SPBH.


12.05.2020

Auszahlung Gleitstunden - Tipp zur Umsetzung des GAV Holzbau

Gleitstunden können im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgebenden und Mitarbeitenden ausbezahlt werden (Art. 18b GAV Holzbau). Der Auszahlungszeitpunkt kann frei gewählt werden, muss aber betriebseinheitlich bei allen Mitarbeitenden gleich umgesetzt werden. Zudem muss zwischen zwei Auszahlungen ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen. Zuschläge sind – mit Ausnahme des 13. Monatslohnes – auf ausbezahlten Gleitstunden nicht geschuldet.

Gerne verweisen wir in diesem Zusammenhang auf unsere Tabelle zur Gleit- und Mehrstundenberechnung, welche wir Ihnen auf der Umsetzungsplattform zur Verfügung stellen. Sie setzt alle Anforderungen des GAV Holzbau in diesem Bereich um. Insbesondere ist es auf der aktuellen Version möglich, den gewählten Auszahlungszeitpunkt in der Tabelle anzugeben und ausbezahlte Gleitstunden im gewählten Monat zu erfassen. Für unregelmässige Arbeitsverhältnisse steht Ihnen zudem das sogenannte «Tagesbetrachtungstool» zur Ermittlung von Mehrstunden zur Verfügung.

Der Rechtsdienst der SPBH steht Ihnen für Fragen zu diesem oder anderen Themen gerne zur Verfügung (Erreichbarkeit Montag und Freitag 08.30 bis 11.30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 13.30 bis 16.30 Uhr).


24.04.2020

Branchenbericht 2019 | Pulsmesser der Holzbaubranche

Stabilität auf einem nach wie vor hohen Niveau, dazu punktuelle Veränderungen – so lautet ein Fazit aus der Branchenbefragung, die im letzten Herbst durch das Institut für Arbeitsforschung und Organisationsentwicklung (iafob) durchgeführt wurde.

535 Betriebe und 3'047 Mitarbeitende beteiligten sich an der Umfrage. Was den Betrieben für ihre unternehmerische Weiterentwicklung wichtig ist oder in welchen Bereichen sich die Mitarbeitenden noch Verbesserungen wünschen, das fasst der Branchenbericht zusammen. Diesen erhalten alle dem GAV Holzbau unterstellten Betriebe. Den Mitarbeitenden werden die wichtigsten, spezifischen Ergebnisse in einem Flyer aufgezeigt.

Wir hoffen, dass sich das mit der Umfrage gewonnene Bild zum Holzbaugewerbe trotz der aktuellen Situation und Eindämmung des Coronavirus nicht wesentlich verändert.

Sie haben keinen Branchenbericht erhalten und interessieren sich dafür? Auf Wunsch stellen wir Ihnen diesen gerne zu.


25.03.2020

Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie stellen sich für Sie und uns viele neue Fragen. Die bisher zur Umsetzung der GAV-Bestimmungen während der Dauer der momentanen «ausserordentlichen Lage» ergangenen Entscheide haben wir in einer separaten FAQ-Liste zusammengefasst. Dieses Dokument wird laufend ergänzt.

Sämtliche für April und Mai geplanten GAV-Schulungen und der Branchenevent Holzbau Plus vom 28. Mai müssen leider abgesagt werden. Ob und allenfalls wann es in diesem Jahr neue Termine geben wird, ist im Moment leider unklar. Über neue Termine werden wir Sie frühzeitig informieren.

  • Zur ausführlichen Mitteilung der Geschäftsstelle SPBH «Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus» sowie zur FAQ-Liste

10.03.2020

Tagesbetrachtung – Berechnungstool

Bei Mitarbeitenden mit stark schwankendem Arbeitspensum (z.B. Landwirte) sind die Bestimmungen des GAV Holzbau zur Gleit- und Mehrstundenberechnung nicht einfach umzusetzen. Eine Lösungsmöglichkeit für diese Spezialfälle bietet die sogenannte «Tagesbetrachtung». Die SPBH stellt auf der Umsetzungsplattform neu ein entsprechendes Berechnungstool zur Erkennung von Mehrstunden zur Verfügung.

Bei Fragen oder generell zur Umsetzung des GAV Holzbau im Betrieb steht der Rechtsdienst der SPBH gerne zur Verfügung.

Telefon 044 360 37 80
E-Mail recht@spbh.ch


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