Mögliche Spannungsfelder in der Sozialpartnerschaft

Die Sozialpartner sind sich bewusst, dass sich die Interessen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden teilweise unterscheiden, dies insbesondere bei der Verteilung von Mehrwerten. Auch die Umsetzung der Sozialpartnerschaft im Sinne dieses Leitbildes kann zu Meinungsverschiedenheiten oder gar Konflikten führen. Diese Spannungsfelder sind eine grundsätzliche Herausforderung.

 Mitarbeiterorientierte Personalpolitik  Kundenorientierte Betriebspolitik
 Materieller und sozialer Wohlstand für die Mitarbeitenden  Internationalisierte Wettbewerbsdynamik
 GAV als ordnungspolitischer Rahmen mit Mindestbedingungen  GAV als innovatives Instrument für die Unternehmens- und Kulturentwicklung
 Ausgewogene Entlöhnung und Anreizsysteme  Leistungsdifferenzierung in der Entlöhnung und in den Anreizsystemen
 Zeitsouveränität für die Mitarbeitenden  Einsatzflexibilität der Mitarbeitenden
 Beschäftigungssicherung  Kostenoptimierung
 Standardisierung und eindeutige Regelungen  Unternehmerische Spielräume und Flexibilität
 Kompromisslösungen  Sachlogische Lösungen


Die Konfliktlösung und der Ausgleich dieser Interessen beziehungsweise der konstruktive Umgang mit diesen Spannungsfeldern sollen durch gemeinsam getragene, auf Vertrauen basierende Verhandlungen erfolgen. Der Gesamtarbeitsvertrag ist ein Ergebnis dieses Interessenausgleichs und enthält Instrumente, um während der Vertragsdauer Meinungsverschiedenheiten friedlich und im Dialog zu lösen.
Die Sozialpartner verpflichten sich einerseits, die Perspektiven und Sachzwänge des anderen Partners zu berücksichtigen und in die eignen Überlegungen einzubeziehen. Andererseits unterstützen sie Lösungen für einen konstruktiven, differenzierten Umgang mit möglichen Spannungsfeldern.