52. Umsetzung der GAV Unternehmenskultur im Holzbau (Vollzugssäule 4)
Die Sozialpartner handeln im Sinne ihres Leitbildes und setzen sich für die Förderung erfolgreicher Unternehmenskulturen im Holzbau ein. Durch die wissenschaftliche Begleitung von Holzbauunternehmen werden die Vertragssysteme des GAV Holzbau stetig und umsetzungsorientiert optimiert.
Ergänzend werden gemeinsam Leit- und Kennzahlensysteme im Rahmen von betriebswirtschaftlichen, branchenspezifischen und sozialen Bereichen entwickelt und gepflegt.
Über die Beratungstätigkeiten für Arbeitgeber und Mitarbeitende sowie über Resultate der Betriebs- und Baustellenkontrollen werden personen- und betriebsneutrale Statistiken geführt.
Die wissenschaftliche Begleitung von Referenzbetrieben, die Expertenberatung und die Kosten der Leitsysteme werden durch den Vollzugsfonds Holzbau finanziert, soweit sie von den Vertragsparteien gemeinsam vereinbart worden sind.
* Die Änderungen in den Artikeln des GAV Holzbau 2012 treten erst mit der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des Vertrages durch den Bundesrat in Kraft. Bis zu diesem Datum gelten die Bestimmungen des GAV Holzbau 2007 mit seitherigen Zusatzvereinbarungen. Alle dem GAV Holzbau unterstellten Betriebe werden vor Inkrafttreten der Änderungen über das AVE-Datum informiert.