45. GAV Labeling für auditierte Unternehmen (Vollzugssäule 1)
Die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH) entwickelt und vermarktet stellvertretend für die Sozialpartner ein Branchenlabel für GAV-geprüfte Unternehmungen.
Durch das jahresaktuelle Branchenlabel erhält der Arbeitgeber eine kostenlose juristische Beratung im Bereich Arbeitsrecht.
Das Branchenlabel wird bei Bauherren, Investoren, öffentlichen Bauinstanzen und Mitarbeitenden vermarktet.
Jährlich geprüfte Unternehmen mit Branchenlabel werden durch ein öffentlich zugängliches Register im Internet und/oder in Printmedien publiziert.
* Die Änderungen in den Artikeln des GAV Holzbau 2012 treten erst mit der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des Vertrages durch den Bundesrat in Kraft. Bis zu diesem Datum gelten die Bestimmungen des GAV Holzbau 2007 mit seitherigen Zusatzvereinbarungen. Alle dem GAV Holzbau unterstellten Betriebe werden vor Inkrafttreten der Änderungen über das AVE-Datum informiert.