44. GAV Audit im Auftrag der Arbeitgebenden (Vollzugssäule 1)
Anlauf- und Koordinationsstelle für jährliche GAV Audits bildet die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH).
Jährliche, freiwillige GAV Audits werden im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt. Die GAV Audits werden durch den Vorstand der SPBH ausgelöst und koordiniert.
Die GAV Audits werden auf der Basis einheitlicher Prüfbestimmungen durch von der SPBH lizenzierte Kontrolleure durchgeführt. Die Sozialpartner gehen davon aus, dass sich die Treuhand-/ Revisionsstelle des jeweiligen Arbeitgebers beider SPBH lizenzieren lässt.
Kann das GAV Audit jährlich erfolgreich abgeschlossen werden, erhält der Arbeitgeber für seine Unternehmung ein Branchenlabel.
Die Kosten für jährliche GAV Audits werden durch den Auftraggeber (Arbeitgeber) finanziert.
* Die Änderungen in den Artikeln des GAV Holzbau 2012 treten erst mit der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des Vertrages durch den Bundesrat in Kraft. Bis zu diesem Datum gelten die Bestimmungen des GAV Holzbau 2007 mit seitherigen Zusatzvereinbarungen. Alle dem GAV Holzbau unterstellten Betriebe werden vor Inkrafttreten der Änderungen über das AVE-Datum informiert.