48. Baustellen- und Schwarzarbeitskontrollen (Vollzugssäule 3)
Anlauf- und Koordinationsstelle für Baustellen- und Schwarzarbeitskontrollen bildet die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH).
Baustellen- und Schwarzarbeitskontrollen werden durch Kontrollinstanzen der Schweizerischen Paritätischen Berufskommission Holzbau (SPBH) getätigt.
Werden bei erfolgten Baustellenkontrollen keine oder nur unwesentliche Verstösse gegen den Gesamtarbeitsvertrag festgestellt, werden die Kosten der Prüfinstanzen durch den Vollzugsfonds finanziert. Bei Vertragsverstössen gehen die Kosten für die Baustellenkontrollen zulasten der Unternehmung. Die Unternehmungen haben kein Anrecht auf Entschädigung von betrieblichen Aufwänden im Zusammenhang mit angeordneten Baustellen- und Schwarzarbeitsprüfungen.
* Die Änderungen in den Artikeln des GAV Holzbau 2012 treten erst mit der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des Vertrages durch den Bundesrat in Kraft. Bis zu diesem Datum gelten die Bestimmungen des GAV Holzbau 2007 mit seitherigen Zusatzvereinbarungen. Alle dem GAV Holzbau unterstellten Betriebe werden vor Inkrafttreten der Änderungen über das AVE-Datum informiert.