Lohnanpassungen durch Jahresteuerungen gemäss Landesindex für Konsumentenpreise und/oder Kaufkraftanpassungen werden im Modul Lohnindex berücksichtigt. Die Berechnungsgrundlage für Teuerungsanpassungen bilden die durchschnittlichen schweizerischen Marktlöhne der Holzbaubranche, gemäss jährlicher Lohnerhebung durch die Sozialpartner.
Die Anstellungsfunktion wird im schriftlichen Einzelarbeitsvertrag gemäss Artikel 2–5 geregelt.
Der fortbildungsabhängige Lohnbestandteil berücksichtigt branchenanerkannte Kaderausbildungen für die Lohnkategorien Holzbau-Vorarbeiter und Holzbau-Polier. Grundlagen bilden offizielle Abschlusszeugnisse ohne Abhängigkeit von erfolgreich bestandenen Diplomprüfungen.
Der erfahrungsabhängige Lohnbestandteil bezieht sich auf die Erfahrungsjahre in einer Funktion, unabhängig eines Stellenwechsels. Wird die Anstellungsfunktion verändert, beginnt die Erfahrungsbemessung neu. Der Lohnautomatismus bezieht sich ausschliesslich auf die Mindestlöhne. Als vollwertige Erfahrungsjahre gelten Arbeitsverhältnisse von mindestens 1 000 Arbeitsstunden pro Jahr. Darunterliegende Jahresarbeitsstunden werden nicht als Erfahrungsjahr angerechnet.
