Inhalte » Lohn bei Verhinderung an der Arbeitsleistung » 33. Arbeitsverhinderung wegen Erfüllung von gesetzlichen Pflichten
Mitarbeitende haben Anspruch auf Entschädigung während der Rekrutenschule. Die Entschädigung beträgt, bezogen auf den Bruttolohn:
Rekrutenschule, inkl. Durchdiener:
Mitarbeitende haben Anspruch auf Entschädigung während obligatorischen Militär-, Rekrutierungs-, Schutz- oder Zivildiensteinsätzen in Friedenszeiten. Die Entschädigung beträgt, bezogen auf den Bruttolohn:
Ledige:
Verheiratete oder Ledige mit Unterstützungspflichten:
Der Anspruch auf die Entschädigung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Einrücken mehr als drei Monate gedauert hat oder eingerechnet Militär-, Rekrutierungs-, Schutz- oder Zivildienst mehr als drei Monate dauert. Artikel 324a OR bleibt vorbehalten.
Die Entschädigung der EO fällt im Umfang der Lohnfortzahlung dem Arbeitgeber zu.
