Die Umsetzung im Sinne von Art. 357b OR und die Finanzierung des GAV Vollzugs erfolgt durch die Schweizerische Paritätische Berufskommission Holzbau (SPBH).
Die Arbeitgebenden sind in der SPBH durch 4 Branchenvertreter und je einem Vertreter der 7 Vertragsgebiete vertreten.
Die Mitarbeitenden sind in der SPBH durch 11 Delegierte (4 Syna, 4 Unia, 2 Baukader Schweiz, 1 KV Schweiz) der Arbeitnehmerorganisationen vertreten.
Die SPBH konstituiert sich selbst. Aus den ordentlichen 22 Mitgliedern wird als Zusatzfunktion ein Vorsitzender gewählt.
Der SPBH-Vorstand setzt sich paritätisch aus 4 Arbeitgeber- und je einem Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen zusammen.
