Schichtarbeit ist unter Mitentscheid der Mitarbeitenden festzulegen. Vertraglich akzeptierte Schichtmodelle sind im GAV Anhang 7 aufgeführt. Betriebliche Schichtarbeitsmodelle sind der Schweizerischen Paritätischen Berufskommission Holzbau (SPBH) zur Prüfung vorzulegen.
Bei Schichtarbeit wird die reduzierte Tagesarbeitszeit von 8 (anstelle 8,4 Stunden) durch einen Zeitzuschlag von 6,25% ausgeglichen. Bei Leistung von Nachtarbeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr ist gemäss Arbeitsgesetz ein zusätzlicher Zeitzuschlag von 10% zu vergüten.
Schichtarbeit ist bei der Schweizerischen Paritätischen Berufskommission Holzbau (SPBH) meldepflichtig.
