Gleitstunden erlauben, gegenüber der im Arbeitszeitkalender vorgegebenen Normalarbeitszeit im Sinne von Mehr- oder Minderarbeitszeit abzuweichen. Sie tragen zur Erhöhung der Arbeitszeitflexibilität für Arbeitgeber und Mitarbeitende bei.
Ziel ist, kurzfristige Auslastungsschwankungen der Betriebe auszugleichen oder individuelle Kurzabsenzen von Mitarbeitenden durch einen laufenden Gleitstundensaldo zu ermöglichen.
Werden Gleitstunden aufgebaut oder eingezogen, informieren sich Arbeitgeber und Mitarbeitende gegenseitig über die Auswirkungen im Gleitstundensaldo. Der aktuelle Gleitstundensaldo ist monatlich schriftlich auf der Lohnabrechnung auszuweisen.
Die Leistung von Gleitstunden erfolgt unter Mitentscheid der Mitarbeitenden.
Die Gesamtheit der Gleitstunden pro Monat darf bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 37,5 bis 45 Arbeitsstunden nicht mehr als 20 Stunden betragen. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 37,5 bis 47,5 Arbeitsstunden dürfen die Gleitstunden nicht mehr als 10 Gleitstunden betragen.
Der maximale Gleitstundensaldo für Mitarbeitende darf zu keiner Zeit mehr als 100 Plusstunden oder 50 Minusstunden betragen.
